Leitartikel

„Saure Zitronen und U-Boote“

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Schockwellen löste der Fehlstart von Friedrich Merz im Bundestag aus, auch in Dänemark. Seniorrkorrespondent Siegfried Matlok beleuchtet Fragen vor dem Hintergrund, wie deutsche und dänische Demokratie im Bundestag und im Folketing praktiziert wird. Und er findet auch eine technische Erklärung für parlamentarische U-Boote, die wohl nie auftauchen!

Eine ehemalige dänische EU-Kommissarin, der Historiker Bo Lidegaard und der journalistische Nestor Niels Barfoed sowie Mitarbeiter des Hofes hatten in der „Orangerie“ auf Schloss Fredensborg am Mittwoch ein gemeinsames Erlebnis: Ihnen fuhr allen ein Schock in die Glieder, als bekannt wurde, dass die Wahl eines neuen deutschen Kanzlers im ersten Durchgang gescheitert war.

Stehend neben blühenden Zitronenbäumen hatten sie alle gehofft und geglaubt, dass die reifen Koalitionsfrüchte mühelos in den Korb von Friedrich Merz fallen würden. Sorgenvolles Kopfschütteln, aber dennoch Vertrauen in die deutsche Demokratie, und schon gar nicht kam das maßlos übertriebene Wort von einer Staatskrise über ihre Lippen.

Wenn der Wahlgang im Reichstag für viele zunächst unerwartet endete, so konnte die Tatsache, dass es Abweichler in den Reihen von CDU/CSU und SPD geben würde, nun wahrlich nicht überraschen, wenn man an den auch persönlich erbitterten Wahlkampf, an Wortbrüche und an so manche zusätzlich polarisierende, verletzende Äußerungen aus beiden Lagern denkt.

Beispiel: Wie Simonis gestürzt wurde

Der Bundestag betrat mit der Ablehnung zwar parlamentarisches Neuland, aber wer selbst 2005 hautnah im Kieler Landeshaus miterlebt hat, wie einst Heide Simonis bei ihrer Wiederwahl als Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein trotz knapper Mehrheit sogar viermal geheimnisvoll scheiterte, um dann resignierend auf den Posten zu verzichten, der wusste um die tückische Gefahr einer geheimen Abstimmung.

Und hier steckt auch die Erklärung dafür, warum sich so viele Menschen in Dänemark über das Zustandekommen des Merz-Fehlstarts wunderten. Dänische und deutsche Demokratie sind in vielerlei Formen unterschiedlich, das gilt übrigens auch für die Praxis in den beiden Parlamenten. Nur ein Beispiel: In Deutschland benötigen Kanzler und Regierung eine (absolute) Mehrheit – reguläre Minderheitsregierungen hat es weder in Bonn noch in Berlin jemals gegeben. In Dänemark muss eine neue Regierung im Zweifelsfalle nur gegenüber dem Monarchen (bisher Königinrunde) nachweisen, dass sie nicht sofort im Folketingssaal eine Mehrheit gegen sich vorfindet.

Digital contra anno dazumal

Die Tücke des Objekts ist jedoch auch technisch zu begründen: Im Folketing wird längst digital abgestimmt, das heißt, dass man jederzeit sehen kann, wie der/die Abgeordnete gestimmt hat, also volle demokratische Transparenz. Im Bundestag wurde hingegen bei der Kanzlerwahl geheim abgestimmt – also mit einem Stimmzettel wie anno dazumal.

Die Unterschiede weisen Vor- und Nachteile aus: In Dänemark kann so die Gruppendisziplin problemlos wahrgenommen und überwacht werden. Klar ist, dass, wer sich nicht an die Fraktionslinie hält und offen in Grundsatzfragen gegen die eigene Partei stimmt, dem droht nicht nur Ärger, sondern auch ein baldiges parlamentarisches Aus. Mit anderen Worten: Die Parteien haben indirekt einen Vorteil gegenüber den einzelnen Parlamentariern.

„Heide-Mörder“ und spurlose U-Boote

Im Bundestag hingegen kann es problemlos Abgeordnete geben, die wie ein U-Boot in der Spree untertauchen und sich unterm Radar bewegen können, ohne dass sie nach einer geheimen Abstimmung gegen den eigenen Regierungschef öffentlich belangt und als „Verräter“ gestempelt werden können. In Kiel suchen Historiker noch heute in den Reihen von SPD, Grünen und SSW nach dem sogenannten „Heide-Mörder“, in Berlin gibt es noch immer ein Rätselraten darüber, welche 18 Abgeordnete bei der ersten Abstimmung Kanzler Merz nicht gewählt und dadurch nicht nur Merz, sondern auch das internationale Ansehen der Bundesrepublik beschädigt haben. Ihre Namen und vor allem ihre Motive sind vorläufig „Staatsgeheimnis“.

Nach Grundgesetz: Nur das Gewissen

Welche von diesen beiden Abstimmungsformen demokratischer ist, mag jeder für sich beurteilen, aber bei dieser Bewertung ist zu beachten, dass jedem und jeder Abgeordneten das Recht zusteht, nur dem eigenen Gewissen verpflichtet zu sein. In Paragraph 56 des dänischen Grundgesetzes heißt es:

„Folketingsmitglieder ... haben das Recht, ihrem Gewissen zu folgen und sind auch nicht gebunden durch Vorschriften ihrer Wähler.“

Der entsprechende Artikel 38 des deutschen Grundgesetzes lautet:

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Nur seinem eigenen Gewissen gegenüber verpflichtet zu sein, bedeutet, dass man ja eigentlich die geheime deutsche Abstimmung bevorzugen muss – trotz aller damit verbundenen Risiken im Gegensatz zur direkt-digital-demokratischen Lösung.

Erleichterung Barfoed

Als die Veranstaltung auf Fredensborg zu Ende war, da herrschte Ungewissheit über den Ausgang in Berlin, lief noch der zweite Wahlgang im Reichstag.

Außerhalb des Schloss-Territoriums bekam Niels Barfoed dann die Meldung von der geglückten Kanzlerwahl.

Gut für Deutschland, gut für Dänemark und gut für Europa, so der erleichterte Kommentar des heute 94-jährigen Journalisten und Schriftstellers, unbestritten einer der besten politischen und literarischen Deutschland-Kenner in Dänemark.