Leserbrief

„Ostdeutschland nach der Einheit: Fehlende Mitgestaltung im neuen Deutschland“

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In seinem Leserbeitrag schreibt Preben Bonnén, dass auch 35 Jahre nach der Einheit die innere deutsche Mauer spürbar bleibt: Alte Ängste, ungelöste Verfassungsfragen und neue Hymnen-Debatten zeigen, wie groß die Distanz zwischen Ost und West noch ist.

Der Fall der Mauer in Berlin in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1989 und die daraufhin unerwartet schnelle Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober des folgenden Jahres lösten zwar Freude in Europa aus, die jedoch nicht mit Euphorie zu verwechseln ist.

Trotz dieses glücklichen Ereignisses, das alle überraschend traf, fühlten sich nicht alle Länder Europas gleich wohl bei dem Gedanken, möglicherweise wieder Nachbar eines neuen und großen Deutschlands zu werden, und Dänemark bildete in dieser Hinsicht keine Ausnahme.

Auf die Frage nach der dänischen Haltung äußerte der damalige Ministerpräsident Poul Schlüter, dass er so glücklich über Deutschland sei, dass er sich zwei davon wünschte, was an sich die kleine Angst erahnen ließ. Dänemark war aber nicht allein mit dieser Angst. Der damalige italienische Außenminister Giulio Andreotti äußerte bereits 1984, dass es zwei Deutschland gebe, und es sollte auch dabei so bleiben.

Was die Angst nicht verringerte, war Bundeskanzler Helmut Kohl, der während der sogenannten 2+4-Verhandlungen über die Bedingungen für ein wiedervereinigtes Deutschland die polnische Westgrenze, besser bekannt als die Oder-Neiße-Linie, infrage stellte, die bis 1970 von den wechselnden Bundesregierungen in Bonn nie anerkannt worden war.

Die Anerkennung von westdeutscher Seite erfolgte jedoch unter dem Vorbehalt, dass die endgültige Vereinbarung über die Ostgrenze Deutschlands erst durch einen endgültigen Friedensvertrag zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier Alliierten festgelegt werden könne, was schließlich am 16. Januar 1992 geschah, gefolgt vom Grenzvertrag vom 14. November 1990 zwischen dem vereinten Deutschland und Polen.

Obwohl die DDR kurz nach ihrer Gründung am 7. Oktober 1949 in Görlitz am 6. Juli 1950 ihrerseits die Oder-Neiße-Linie anerkannt hatte, geschah dies jedoch ohne die Abtretung der Gebiete Stettin und Swinemünde anzuerkennen, die westlich der Oder liege.

Ob es genau Stettin und Swinemünde waren, die Helmut Kohl damals im Sinn hatte, ist sehr wahrscheinlich und auch als das einzige praktisch Realisierbare, falls überhaupt Grenzänderungen in Betracht gezogen werden sollten.

Wie weit ein westdeutsches Bestehen auf einer Korrektur der Ostgrenze eines möglichen wiedervereinigten Deutschlands während der 2+4-Verhandlungen Einfluss auf den Wiedervereinigungsprozess gehabt hätte, sei es eine Verzögerung oder Unmöglichmachung, bleibt ungesagt. Es könnte sich um ein Entweder-Oder handeln.

Während die deutsche Einheit schneller vollendet wurde, als es sich irgendjemand in seinen kühnsten Träumen vorstellen konnte, einschließlich des westdeutschen Bundeskanzlers Helmut Kohl, der oft als Vater der Wiedervereinigung mit seinem sogenannten „Zehn-Punkte-Plan“ bezeichnet wird, konnte man im unerträglich klaren Licht der Rückschau sehen, was anders und besser hätte gemacht werden können.

Im deutschen Grundgesetz heißt es in Artikel 146, dass dieses Grundgesetz, „das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Anders gesagt: Das Grundgesetz sollte nur vorübergehenden Charakter haben.

Trotzdem wurde das bisherige westdeutsche Grundgesetz ohne nennenswerte Änderungen zur „gesamtdeutschen Verfassung“ – oder anders gesagt: ohne ostdeutsche Handschrift, obwohl es von ostdeutscher Seite Wünsche und Vorschläge gab, die sozialen Rechte in einer gemeinsamen deutschen Verfassung stärker zu berücksichtigen.

Wie erwähnt von Altbundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem Erinnerungsbuch „Freiheit“, bekam in der DDR jeder beim Schulabschluss einen Ausbildungsplatz garantiert. Was laut Angela Merkel im Eifer des Gefechts jedoch völlig vergessen wurde, war auch die Frage nach Praktikumsplätzen bei der Arbeit an der Privatisierung der ehemaligen staatlichen Unternehmen.

Der fehlende Raum und Platz für auch nur ein kleines Stück des ostdeutschen Erbes sind mit aller Wahrscheinlichkeit und allem in allem ein Teil des Grundes, warum viele Ostdeutsche in den fünf neuen Bundesländern bis heute – mehr als 35 Jahre nach der Wiedervereinigung – Schwierigkeiten haben, sich mit dem neuen Deutschland zu identifizieren und sich in ihm wiederzufinden.

Gleichzeitig und wenig überraschend fällt es vielen Ostdeutschen schwer, ihre gesamte DDR-Vergangenheit über Bord zu werfen, auch weil – wie viele sagen – nicht alles schlecht und elend war, was nicht mit dem Wunsch nach einer Rückkehr zu früheren Zeiten verwechselt werden sollte.

Mit dem Volkskammerbeschluss vom 13. August 1990 wurde der Beitritt der DDR zur BRD unter dem Geltungsbereich ihrer Verfassung gemäß Artikel 23 und mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 beschlossen. Die Verhandlungen über das, was als „Vereinigungsvertrag“ benannt wurde, begannen am 6. Juli desselben Jahres, als der ostdeutsche Ministerpräsident Lothar de Maizière für die Begrüßung verantwortlich war.

Zur vielleicht großen Überraschung und zum Erstaunen der Teilnehmer rundete Lothar de Maizière mit dem Singen des Textes der Nationalhymne der DDR ab, jedoch zur westdeutschen Melodie.

Ob es mit seinem Vorhaben ein Wunsch war, die westdeutsche Nationalhymne zu ändern, sei dahingestellt. Aber vielleicht war es ein Ausdruck dafür, dass auch die DDR etwas im Gegenzug haben sollte, um ohne Einwände das westdeutsche Grundgesetz übernommen und akzeptiert zu haben, was die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel rückblickend in ihrem Erinnerungsbuch hinterfragt.

Steht es nach dem ehemaligen thüringischen Ministerpräsidenten, der aus Westdeutschland stammt, und dem aktuellen Bundestagsvizepräsidenten Bodo Ramelow, soll das seit 1990 wiedervereinigte Deutschland diesen Schritt wiederholen.

Der Grund, weshalb Bodo Ramelow gerne möchte, dass Deutschland die Sitzung wiederholt, liegt darin, dass eben viele Ostdeutsche Schwierigkeiten haben, sich mit der deutschen Nationalhymne zu identifizieren. Aus demselben Grund schlägt er eine Abstimmung im Bundestag über eine neue Nationalhymne vor. Ebenso soll dies für die nationale Flagge des Landes gelten.

Selbst wirbt Bodo Ramelow für die Kinderhymne von Bertolt Brecht als neue Nationalhymne, was auch die ehemalige DDR verwendet hat. Der Text müsste jedoch und selbstverständlich in diesem Fall ein anderer sein.

„Ich würde das alles mit Artikel 146 zur Abstimmung stellen wollen, der ja besagt, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald eine neue Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde“, erklärte Ramelow.

Auch Gregor Gysi, der Parteikollege von Bodo Ramelow, sprach das Thema in seiner Rede als Alterspräsident im Bundestag zu Beginn der Legislaturperiode an. In seiner Eröffnungsrede betonte Gregor Gysi, dass die ostdeutsche Bevölkerung ein Gefühl der Demütigung bei der Übernahme des Deutschlandliedes erlebt habe.

Dass „das Deutschlandlied“ durch ein anderes ersetzt und gleichzeitig eine neue Nationalflagge eingeführt werden könnte, scheint völlig unvorstellbar, obwohl die Geschichte seit der Auflösung des Deutschen Kaiserreichs einige solcher Fälle geboten hat.

Damit ist aber nicht gesagt, dass Bodo Ramelow und Gregor Gysi nicht einen möglichen Punkt haben, dass nicht alle, aber einige Ostdeutsche sich gedemütigt fühlen oder weiterhin fühlen oder auf andere Weise benachteiligt werden, nur weil sie sich der Übernahme allen westdeutschen Hab und Guts beugen müssen.

Es ist aber nicht das erste Mal, dass die Verwendung von „Das Deutschlandlied“ als offizielle Nationalhymne der Bundesrepublik in Frage gestellt wird. Nicht zuletzt wegen des Missbrauchs durch das nationalsozialistische Deutschland.

Erst nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 wurde das „Deutschlandlied“ wieder offiziell verwendet. Davor wurden verschiedene Vorschläge für die Nationalhymne genutzt, darunter Beethovens „Ode an die Freude“, die heute bekannt ist und als Europahymne genutzt wird.

Wo der Bundespräsident Theodor Heuss eine völlig neue Nationalhymne für die neue westdeutsche Bundesrepublik, „Hymne an Deutschland“, wollte, die bei weitem kein Erfolg wurde, einigte er sich mit Bundeskanzler Konrad Adenauer, wobei letzterer „Das Deutschlandlied“ beibehalten wollte – ein Kompromiss, bei dem nur die dritte Strophe als die offizielle Nationalhymne des Landes betrachtet werden konnte.

Es wächst zusammen, was zusammengehört“, hatte Altbundeskanzler Willy Brandt vor der Wiedervereinigung mal gesagt.

Geografisch ist die deutsche Einheit vollendet. Aber in den Köpfen gibt es immer noch eine Mauer, die abgebaut werden muss. Es handelt sich immer noch um „die Ossis“ und „die Wessis“, hüben und drüben …

Preben Bonnén ist Politologe, Historiker und Schriftsteller aus Dänemark mit umfassenden Kenntnissen der deutschen Politik und Geschichte sowie mit früheren und mehreren Aufenthalten in Deutschland, etwa als Student an der Universität Osnabrück und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg. Außerdem hat er unter anderem das Buch „Die Deutsche Einheit und Deutschland – Eine ausgebliebene Einheit“ beim S. Roderer Verlag, Regensburg, im Jahre 1997 veröffentlicht und in mehreren dänischen Zeitungen über die deutsche Politik geschrieben.

Hinweis

Dies ist ein Leserinnen- oder Leserbeitrag. Er gibt nicht notwendigerweise die Ansicht der Redaktion wieder. „Der Nordschleswiger“ übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit.