Leserbrief

„Kündigung von Jon Thulstrup: Ein Armutszeugnis für den BDN“

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Claus Pørksen äußert in seinem Leserbrief seinen Unmut darüber, dass der Bund Deutscher Nordschleswiger den Forschungsleiter Jon Thulstrup ziehen lässt, weil er nicht in Nordschleswig wohnt.

„Der Nordschleswiger“ berichtet, dass der Forschungsleiter der deutschen Minderheit, Jon Thulstrup, den Posten räumen muss, da er die sog. Residenzpflicht nicht erfüllt.

Die Minderheit bzw. das Museum verliert damit nach zwei Jahren einen hoch qualifizierten Mitarbeiter, dessen Studium man mitfinanziert hat, und der sich nun erst richtig eingearbeitet hat. Welch ein Armutszeugnis, welch eine Verschwendung von menschlichen und ökonomischen Ressourcen!

Die Residenzpflicht, deren exakter Inhalt mir nicht bekannt ist, sieht lt. „Nordschleswiger“ vor, dass (neue?) Mitarbeiter beim BDN den Wohnsitz in Nordschleswig haben müssen. Die Fragen hierzu türmen sich auf: Geht das arbeitsrechtlich? Ist diese unter normalen Umständen ungewöhnliche Bedingung von einem Fachanwalt geprüft worden?

Gibt es bei allen BDN-Postenbesetzungen sachliche Gründe dafür, dass der Mitarbeiter den Wohnsitz in Nordschleswig haben muss, um seine Tätigkeit gewissenhaft ausüben zu können? Ist es überhaupt sinnvoll, dass der BDN bei der Besetzung von wichtigen Posten Bedingungen festsetzt, die zwangsläufig dazu führen, dass ein im Voraus kleiner Kandidatenkreis weiter reduziert wird?

Man wundert sich.

Claus Pørksen (Ehrenamtl. Mitarbeiter des Deutschen Museums)
Gråsten

Die in diesem Leserbeitrag vorgebrachten Inhalte wurden nicht von der Redaktion auf ihre Richtigkeit überprüft. Sie spiegeln die Meinung der Autorin oder des Autors wider und repräsentieren nicht die Haltung des „Nordschleswigers“.