Diese Woche in Kopenhagen

„Kaffeetrinken mit dem Papageien“

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„Wie demokratisch bist du eigentlich?“ Diese Frage mussten erstmalig drei Personen dem Folketingsausschuss beantworten, der über die Zuteilung der Staatsbürgerschaft entscheidet. Nur ein gemütliches Gespräch, sagt der Sprecher der Sozialdemokratie. Doch so gemütlich werden diese Gespräche nicht gewesen sein, meint Walter Turnowsky.

Mehr als 2.000 Namen stehen auf dem Gesetzesantrag L 63, den der für Staatsbürgerschaften zuständige Ausschuss in dieser Woche beraten hat. Unter den 2.000 finden sich auch einige Namen, die einem aus der deutschen Minderheit geläufig sind. Sie alle erfüllen die Kriterien, die für eine Staatsbürgerschaft notwendig sind.

Das Grundgesetz schreibt jedoch vor, dass die Staatsbürgerschaft nur per Gesetz – also vom Folketing – zugeteilt werden kann. Die Verfassung nennt das „indfødsret“, aber die wörtliche Übersetzung „Eingeborenenrecht“ klingt auf Deutsch etwas eigenartig; bleiben wir also lieber bei „Staatsbürgerschaft“.

Zu Gespräch geladen

Für drei der Personen in dem Gesetzesantrag war diesmal alles anders als in den Vorjahren als bei den vorherigen Zuteilungen der Staatsbürgerschaften. Sie mussten nämlich persönlich zu einem Gespräch im „Indfødsretsudvalg“ erscheinen.

Einige Abgeordnete zweifeln nämlich an ihrer demokratischen Gesinnung, da sie vor mehreren Jahren anscheinend fragwürdige Dinge auf Facebook geschrieben haben. Sie erfüllen wohlgemerkt sämtliche formale Kriterien für die Zuteilung der Staatsbürgerschaft, ansonsten wäre ihr Name nicht auf L 63 zu finden.

Kaffeekränzchen

Der Sozialdemokrat Anders Kronborg sieht diese Gespräche jedoch locker: Man wolle sich nur gemütlich bei einer Tasse Kaffee unterhalten, antwortete er wiederholt und einem Papageien gleich auf Fragen von Medien zu dieser Gesinnungskontrolle. In „Politiken“ nannte er es sogar „Dialogkaffee“. Da machte es auf ihn auch keinen Eindruck, dass die Verwaltung des Folketings rechtliche Bedenken angemeldet hat.

Der Papagei übersieht jedoch ein wenig, dass die drei Betroffenen die Sache mit dem gemütlichen Kaffeekränzchen etwas anders sehen. Erstens sind sie verpflichtet zu erscheinen, was schon einmal die Gemütlichkeit ein wenig beeinträchtigt.

Folketing entscheidet souverän

Zweitens entscheiden er und seine 178 Folketingskolleginnen und -kollegen über die Staatsbürgerschaft der Personen, die ihnen gegenübergesessen haben – und zwar souverän. Es gibt keine Instanz, die einen abschlägigen Bescheid ändern kann. Das ergibt sich aus dem entsprechenden Paragrafen im Grundgesetz.

Entweder es mangelt Kronborg an Fantasie oder er geht zu vollkommen anderen Kaffeekränzchen als ich. Denn ich bin zumindest noch nie zu einem eingeladen worden, zu dem ich a) kommen muss und b) die einladende Person die Macht hat, über meine Zukunft zu entscheiden. In meinen Ohren klingt das eher nach Verhör.

Was den Abgeordneten gut zu Gesicht stehen würde

Allerdings ging es mit meiner dänischen Staatsbürgerschaft seinerzeit auch um einiges leichter. Es reichte, dass ich im Land aufgewachsen (noch nicht einmal geboren) war und jünger als 27 Jahre.

Es war natürlich das gute Recht der Politikerinnen und Politiker, dass sie die Regeln seither laufend verschärft haben. Auch steht es ihnen frei, das weiterhin zu tun, wenn sie so Details wie die Rechtsgrundlage beachten.

Es würde ihnen jedoch gut zu Gesicht stehen, wenn sie zu diesen Verschärfungen auch stehen und nicht von einem Tässchen Kaffee schwafeln.