Diese Woche in Kopenhagen

„Gewählt ist gewählt – außer man schleicht sich durch die Hintertür hinaus“

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Wer ein kommunales Mandat erhalten hat, ist auch verpflichtet, dieses anzunehmen. Nur bei triftigen Gründen kann der Kommunalrat eine Ausnahme machen. Ein enttäuschendes Wahlergebnis zählt nicht als solch ein Grund, wie Walter Turnowsky erklärt.

Jetzt ist es mal wieder so weit! Ich sitze mit einem dänischen Begriff und ringe verzweifelt nach einer passenden deutschen Übersetzung. Dabei soll es in dieser Woche in der Kolumne genau um den Begriff „borgerligt ombud“ gehen.

Der Begriff gefällt mir nämlich sprachlich wie inhaltlich. Und wichtig für die lokale Demokratie ist er außerdem.

„Bürgerlicher Umbau“ klingt zwar witzig, wäre aber (um wiederum einen Begriff aus dem Dänischen zu benutzen) eher eine Unter- als eine Übersetzung. 

Die Künstliche Intelligenz versagt

Zum Glück gibt es ja heutzutage die Künstliche Intelligenz, also frage ich mal bei ihr nach. Sie ist überzeugt, der Begriff „wird im Deutschen am treffendsten mit ‚öffentliches Ehrenamt‘ übersetzt“.

Na ja, scheint mit dem IQ der KI nicht so weit her zu sein. Das ist zwar nicht ganz falsch, übersieht aber den zentralen Punkt, der sich in „ombud“ verbirgt. Als Alternative schlägt mir die immer freundliche Dame „bürgerliches Amt“ oder „bürgerliche Pflicht“ vor. 

Mit Letzterem kommen wir der Sache schon näher; den Klang des dänischen Begriffs hat die Übersetzung jedoch nicht. Lassen wir es also lieber mit den wenig glücklichen Übersetzungsversuchen und suchen stattdessen nach einer Erklärung für den Ausdruck. 

Blättern im Gesetzbuch

Wikipedia erklärt mir, dass „borgerligt ombud“ eine Aufgabe ist, zu der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind, sie auf sich zu nehmen. Zum Beispiel die Wahl zu einem Kommunalrat. Um mich juristisch abzusichern, schlage ich noch im „Gesetz über kommunale und regionale Wahlen“ nach.

Da steht (es ist der Paragraf 92, wenn jemand das prüfen möchte): „Jeder, der wählbar ist, hat die Pflicht, die Wahl anzunehmen.“ Und, das mag diese vielleicht überraschen, der Paragraf gilt auch für Venstres erfolglosen Bürgermeisterkandidaten in Apenrade (Aabenraa), Thomas Andresen, sowie die noch erfolglosere sozialdemokratische Oberbürgermeisterkandidatin in Kopenhagen, Pernille Rosenkrantz-Theil.

Ausnahmen nur bei schwerwiegenden Gründen

Leserinnen und Leser, die das politische Geschehen sehr genau verfolgen, werden schon durchschaut haben, warum ich genau die beiden Namen erwähne. Für alle anderen kommt die Erklärung gleich. 

Der Vollständigkeit halber möchte ich zunächst noch erwähnen, dass der Paragraf 92 es dem Kommunalrat ermöglicht, eine Person von der Wahl zu befreien, wenn schwerwiegende gesundheitliche oder berufliche Gründe dafür sprechen. Enttäuschung über eine verlorene Wahl wird gemeinhin nicht als schwerwiegender gesundheitlicher Grund eingestuft.

Womit wir dann bei den zwei bereits erwähnten Personen angekommen wären. Rosenkrantz-Theil hat während des Wahlkampfes wiederholt versichert, sie werde „selbstverständlich“ ihr Mandat wahrnehmen, selbst wenn sie nicht OB werden sollte. Drei Tage nach der Niederlage gab sie ihren Rückzug aus der Politik bekannt.

Breite Auslegung der Bestimmungen

Zunächst nannte sie das schlechte Wahlergebnis als Grund. Wäre das eine gültige Begründung, würden sich die Reihen in den Kommunalräten schnell lichten – und Personen, die nicht gewählt worden sind, würden nachrücken. 

Letztlich fielen ihr dann „persönliche Gründe“ ein – und eine Mehrheit im Kopenhagener Stadtrat ließ das durchgehen. Das ist der Vorteil, wenn so etwas per Abstimmung entschieden wird. Da lässt sich die Verpflichtung dann schon ein wenig dehnen. 

Solche Dehnübungen wird auch Thomas Andresen benötigen. Er hat angekündigt, dass er ins Folketing möchte, wenn er schon nicht (erneut) Bürgermeister in Apenrade werden kann. Sollte ihm der Einzug gelingen, will er den Kommunalrat verlassen. Kein Problem meint Andresen: Sein Nachrücker Philip Thietje wird schon sein Ding machen. Dass dieser nicht gewählt worden ist, spielt für den Folketingskandidaten in spe offentsichtlich keine Rolle. 

Vom Willen der Wählerinnen und Wähler

Vor lauter Dehnübungen sollten Andresen, Rosenkrantz-Theil und und so einige andere Entäuschte jedoch nicht vergessen, dass es das „borgerligt ombud“ nicht zum Spaß gibt. Wenn Menschen einem mit ihrer Stimme das Vertrauen schenken, dann soll man das gefälligst auch sorgsam verwalten.  

„TV Syd“ hat Andresen gefragt, was denn mit den 2.042 Wählerinnen und Wählern sei, die ihm persönlich die Stimme gegeben haben. Seine Antwort ist aufschlussreich. Sie hätten für ihn gestimmt in der Hoffnung, er würde Bürgermeister werden. Und sie würden sich daher wünschen, dass er seine „sønderjysken“ Standpunkte künftig im Folketing vertritt.

Ob hier nicht eher der hoffnungsvolle Kandidat (der übrigens erst nominiert werden muss) spricht, als der Wille der Wählerinnen und Wähler? Gefragt hat er die 2.042 wohl kaum. Er hätte die Antwort bekommen können, dass Einzelne von ihnen das Gefühl haben, ein wenig an der Nase herumgeführt worden zu sein.