Deutschland

AfD laut Verfassungsschutz „gesichert rechtsextremistisch“

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Tino Chrupalla und Alice Weidel
Tino Chrupalla und Alice Weidel sind das Führungsduo der Alternative für Deutschland.

Die Partei galt bislang als Verdachtsfall. Für die neue Bewertung hat sich der Verfassungsschutz drei Jahre Zeit genommen. Das Ergebnis: Die Alternative für Deutschland verstößt laut Gutachten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und das Prinzip der Menschenwürde. Folgen hat die Hochstufung zunächst nicht.

Der Verfassungsschutz in Deutschland hat die gesamte Alternative für Deutschland (AfD) auf Bundesebene als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Das geht aus einer Pressemitteilung der Behörde hervor.

Am Freitagvormittag informierte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Öffentlichkeit, dass die Gesamtpartei nun als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ bewertet wird. Das interne Gutachten des Bundesamts umfasst nach Informationen von ARD-Hauptstadtstudio und SWR mehr als 1.000 Seiten.

Verstöße gegen das Prinzip der Menschenwürde

„Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, heißt es in einer Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen.

„Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes“.

Nachgewiesen sei eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden. Dies zeigt sich in der Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlichen Äußerungen von führenden Funktionärinnen und Funktionären der Partei. Dies verstoße laut Behörde gegen das Prinzip der Menschenwürde. Das erklärten die BfV-Vizepräsidenten Silke Willems und Sinan Selen.

Der SSW begrüßt Neubewertung

„In unserer Gesellschaft ist kein Platz für rechtes Gedankengut, Ausgrenzung, Menschenfeindlichkeit. Als Minderheitenpartei machen wir uns stark für das gute Miteinander verschiedener Kulturen und Sprachen, was Weidel & Co. aktiv bekämpfen wollen“, sagt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer, in einer ersten Reaktion.

Der Südschleswigsche Wählerverband sehe sich in seiner Haltung bestätigt, die AfD von Beginn an als verfassungsfeindlich anzusehen. Der SSW fordert, alle Mittel des Rechtsstaates einzusetzen – bis hin zum Verbotsverfahren.

„Die neue Einstufung ist auch mit Blick auf Schleswig-Holstein bedeutsam. Auch hier hat sich die AfD weiter radikalisiert, die Einstufung der gesamten Partei als rechtsextrem trägt dem Rechnung. Ich erwarte, dass die Landesregierung daraus die notwendigen Schlüsse zieht“, sagte der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Niclas Dürbrook.

AfD zweitstärkste Kraft in Deutschland

Die AfD ist zweitstärkste Partei im Bundestag und erhielt bei der Bundestagswahl im Februar 20,8 Prozent der Stimmen. Der neue Status macht es infolge Reuters möglich, dass Behörden die Partei leichter überwachen können. Folgen für die Teilnahme an Wahlen hat die Hochstufung zunächst nicht.

Bisher galten lediglich die Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als erwiesen rechtsextremistisch. Seit 2019 wurde die Partei auf Bundesebene als Prüffall geführt, seit 2021 dann als Verdachtsfall.

Es gilt als sicher, dass die AfD auch gegen die Neubewertung vor Gericht ziehen wird. Die Partei bezeichnet den Verfassungsschutz stets als „politisch motiviert“.

(Mit Material von Ritzau)