Kriminalität

Gefährliche Knallkörper aus dem Verkehr gezogen: Polizei warnt vor illegalem Feuerwerk

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Bei einem 45-Jährigen in Bredebro stieß die Polizei auf illegales Feuerwerk (Symbolfoto).

Ein Hinweis aus der Bevölkerung führte in Bredebro zur Sicherstellung von über 2,6 Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse in Form illegaler Kanonenschläge und importierten Feuerwerks. Die Polizei betont: Illegales Feuerwerk stellt ein ernstzunehmendes Risiko dar – besonders für junge Menschen.

Der Jahreswechsel nähert sich mit großen Schritten, und somit bricht auch die Zeit für Silvesterfeuerwerk an. Die Polizei für Südjütland und Nordschleswig hat unlängst in Bredebro 75 illegale Feuerwerkskörper sichergestellt. 

Nach einem Hinweis, dass dort Kanonenschläge verkauft wurden, durchsuchte sie die betreffende Adresse in Bredebro, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.

Bei der Durchsuchung wurden 75 Kanonenschläge sowie importiertes deutsches Feuerwerk mit einem gesamten NEM-Wert von über 2,6 Kilogramm gefunden. Bei dem NEM-Wert handelt es sich um die Menge des aktiven Sprengstoffs/Feuerwerksstoffs im unverpackten Feuerwerk. 

Sowohl die Kanonenschläge als auch das importierte deutsche Feuerwerk sind illegal, und alles wurde beschlagnahmt. Beschuldigter ist ein 45-jähriger Mann.

Potenzielle Gefahr gebannt

„In diesem Fall hat ein Hinweis dazu geführt, dass wir illegales und potenziell gefährliches Feuerwerk aus dem Verkehr ziehen konnten, bevor es in die Hände junger Menschen gelangt“, sagt Vizepolizeiinspektor Henning Marcussen von der Polizei für Südjütland und Nordschleswig.  

„Vielen Dank für den Hinweis in diesem Fall. Wir fordern die Bürgerinnen und Bürger stets dazu auf, sich an uns zu wenden, wenn sie Informationen haben, die für die Polizei von Interesse sein könnten“, so Marcussen.

Mitte Dezember hatte eine Streife der dänischen Ausländerkontrollabteilung West (UKA Vest) am Grenzübergang Seth (Sæd) im Auto eines Mannes aus der Kommune Tondern 2,7 Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse entdeckt. In der Wohnung des 30-Jährigen stieß die Polizei nachfolgend auf weitere 83,5 kg (NEM-Wert) Feuerwerk.

Die Regeln sind eindeutig

In dem Zusammenhang wies der stellvertretende Polizeiinspektor Karsten Høy, UKA Vest, bei der Polizei für Südjütland und Nordschleswig auf die eindeutigen Regeln bei der Einfuhr von Feuerwerk hin: „Die Regeln auf diesem Gebiet sind ganz einfach: Für Privatpersonen ist es verboten, jegliche Art von Feuerwerk nach Dänemark einzuführen.“

Auch die Regeln für das Abfeuern von Feuerwerk sind klar. Es darf nur am 31. Dezember und am 1. Januar verwendet werden. 

Auf Borger.dk ist nachzulesen, dass jedes Jahr viele Menschen durch Feuerwerk verletzt werden. Das Befolgen von fünf grundlegenden Feuerwerksregeln würde das Unfallrisiko deutlich verringern.

Die fünf Feuerwerksregeln:

• Trage immer eine Schutzbrille.
• Verwende nur legales Feuerwerk und niemals selbstgemachtes oder illegales Feuerwerk.
• Halte gezündetes Feuerwerk niemals in der Hand.
• Halte den Sicherheitsabstand ein und beuge dich nicht über das Feuerwerk.
• Gehe niemals zu einem Blindgänger zurück.