Minderheitenpolitik

Hoffnung für Minderheitenschutz aus Brüssel: „Das Minority Safepack ist keineswegs tot“

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Thomas Hieber
Thomas Hieber vertritt die FUEN juristisch und kämpft weiter für die Ziele des Minority Safepacks.

Europa: Wie geht es nach dem kategorischen Nein der Kommission an Fuen & Co. weiter? Der Jurist Thomas Hieber setzt auf neue Wege, um die Rechte der vielen Millionen EU-Bürgerinnen und ‑Bürger, die zu Minderheiten gehören, durchzusetzen. Erste konkrete Schritte sind ein Sprachenzentrum und Änderungen beim Geoblocking.

Die Rechte von Minderheiten, auch der deutschen Minderheit in Dänemark, werden nicht durch die EU geschützt. Dass dies vorerst so bleibt, steht nach einem Gerichtsurteil aus dem Sommer noch fester. Doch aufgeben kommt für den europäischen Minderheiten-Dachverband FUEN und seinen juristischen Berater Thomas Hieber nicht infrage. 

„Die Ziele werden künftig mit etwas klassischeren Mitteln weiterverfolgt werden“, sagt Hieber. Bisher wurde der Weg der Europäischen Bürgerinitiative gegangen. Die eine Million Unterschriften lagen vor – doch die EU-Kommission weigerte sich kategorisch, auch nur einen der Programmpunkte zum Minderheitenschutz der Minority Safepack Initiative umzusetzen. Die Klage dagegen scheiterte am 5. Juni vor dem EU-Gerichtshof. „Das bedeutet aber nicht, dass es jetzt nicht mehr weitergeht“, sagt Thomas Hieber.

Nur werde jetzt nicht mehr das Vehikel der Bürgerinitiative genutzt.

Ein Tätigkeitsfeld seien die Vorschläge, welche die EU-Kommission Mitte des Jahres zu den Förderprogrammen vorgelegt hat. „Diese Programme waren auch Gegenstand der Minority-SafePack-Initiative und sie sind ganz generell von Wichtigkeit für die Minderheiten.“ Nun befasst sich das Europäische Parlament damit. „Die Mitglieder der Intergruppe für nationale Minderheiten werden sich stark einbringen, um Verbesserungen für die Minderheiten einzubringen“, sagt Hieber.  

Sprachenzentrum als ein erstes Vorhaben

Bereits in der Minority-Safepack-Initiative enthalten war die Forderung, ein Sprachenzentrum einzurichten. Dafür gibt es ein Vorbild: Das von 1982 bis 2010 bestehende European Bureau for Lesser-Used Languages (EBLUL), das seinerzeit auf eine Resolution des Europäischen Parlaments hin errichtet und von der EU finanziert wurde. „Jetzt wird versucht, das neu aufzulegen. Man muss auch nicht mehr auf die Kommission warten, bis ein Vorschlag da ist; der kann jetzt vom Gesetzgeber bearbeitet werden“, sagt Hieber.

TV-Streaming auf Deutsch soll in Dänemark möglich gemacht werden

Geoblocking
Viele deutschsprachige Inhalte sind in Dänemark nicht abrufbar.

Ein zweites Anliegen ist das Verbot des Geoblockings. Digitale Inhalte werden nicht auf europäischer, sondern auf einzelstaatlicher Ebene vermarktet, und sie sind deshalb oft nicht im Nachbarland zu beziehen. Gerade nationale Minderheiten wie die deutsche Minderheit in Nordschleswig, sind davon betroffen, dass sie in ihrem Wohnsitzstaat keine digitalen Inhalte in ihrer Muttersprache erhalten, diese aber auch nicht aus dem Nachbarstaat abrufen können, wo ihre Muttersprache Staatssprache ist. 

„Frau von der Leyen hat zu Beginn ihrer zweiten Amtszeit explizit gesagt, dass eines ihrer Ziele die Vollendung des digitalen Binnenmarktes ist. Ein wichtiger Baustein davon wäre, die Geoblocking-Verordnung zu erweitern, über ihren jetzigen Anwendungsbereich hinaus“, sagt Thomas Hieber. „Die Einführung eines europaweiten Urheberrechts war eine der ursprünglichen Forderungen der MSPI“, sagt Hieber. 

Die Rechtsgrundlagen gäbe es, aber gewisse Interessengruppen beharrten auf nationalen Urheberrechten, weil sie glauben, dass sie auf diese Weise mehr verdienen können. „Allerdings ist die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union gewaltig eingeschränkt, wenn es keinen digitalen Binnenmarkt gibt: Dadurch, dass es 27 verschiedene Regelungen gibt, haben es europäische Unternehmen viel schwerer zu wachsen als beispielsweise Unternehmen in den USA. Insofern ist die jetzige Situation für die europäische Wettbewerbsfähigkeit eigentlich Gift und nicht weiter haltbar“, sagt Hieber.

Vereinte Nationen schalten sich ein

Aus europäischer Sicht interessant ist auch die Tätigkeit des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen betreffend nationale Minderheiten, Nicolas Levrat. Der Schweizer Juraprofessor aus Genf hat vor Kurzem dazu aufgefordert, ihm Informationen zukommen zu lassen, damit er sich ein umfassendes Bild über die Politik der Europäischen Union bezüglich Minderheiten machen kann, bevor er den EU-Institutionen seinen für Januar geplanten Besuch abstattet. 

Sein Aufruf zielt auf Institutionen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Angehörige nationaler oder ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten, Expertinnen und Experten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. „Levrat hat explizit auch um Input zur Minority-SafePack-Initiative gebeten. Das heißt, die Initiative ist tatsächlich ein Referenzpunkt geworden. Das ist eine schöne Sache“, sagt Hieber.

Der Sonderberichterstatter sucht darüber hinaus Informationen darüber, wie die Vertretung der Minderheiten in den Institutionen, im Parlament und im Ausschuss der Regionen aussieht, wie es um die Einhaltung von Minderheitenrechten bei Beitrittskandidaten steht und wie die Nutzung von Minderheitensprachen in den Institutionen gehandhabt wird.

„Es ist eine ganze Reihe von interessanten Punkten, die der UN-Sonderberichterstatter jetzt aufgeworfen hat“, sagt Hieber. Nach dem Besuch wird Levrat einen Bericht erstatten und diesen im März 2027 dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen vorlegen. „Je nachdem, wie der Bericht ausfällt, kann er ein Argumentationsbaustein werden in den Diskussionen mit den Institutionen der Europäischen Union“, erläutert Hieber.

Minderheitenrechte: Über Umweg in der EU einklagbar?

Der Experte für EU-Recht weist auch auf eine Art juristischen Versuchsballon hin, den die EU-Kommission vor Kurzem hat steigen lassen. Dabei geht es um ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn, das die Kommission vereinfacht gesagt wegen der Verletzung der Rechte von homosexuellen Menschen eingeleitet hat. 

„Das Interessante daran ist, dass die Kommission sich dabei auch auf eine isolierte Verletzung von Artikel 2 des Vertrags mit der Europäischen Union stützt, der sich auf die Grundwerte der Europäischen Union bezieht“, erklärt Hieber. Das könnte indirekte Folgen haben: „Zu diesen Grundwerten zählen auch die Rechte der Angehörigen von Minderheiten. Sollte also der Europäische Gerichtshof zu der Erkenntnis kommen, dass Artikel 2 auch isoliert als Prüfungsmaßstab herangezogen werden kann, dann könnte man im Folgeschritt möglicherweise auch Verstöße der Mitgliedstaaten gegen Rechte der Angehörigen von Minderheiten auf dieser Grundlage monieren“, schildert Hieber. 

Er verweist auf eine weitere Entwicklung, die nationalen Minderheiten nutzen könnte. „Der Europäische Gerichtshof hat im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, der ebenfalls zu den Grundwerten der Europäischen Union zählt, festgestellt, dass es ein Prinzip der ‚non-regression‘ gibt“, schildert Hieber und fährt fort: „Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten in ihren Standards, in dem Fall dem Standard der Rechtsstaatlichkeit, nicht hinter die Standards zurücktreten dürfen, die sie zum Zeitpunkt ihres Beitritts zur EU etabliert haben. Wenn man diesen Grundsatz in Verbindung sieht mit dem Schutz der Rechte der Angehörigen von Minderheiten, könnte man gegen etwaige Verstöße von Mitgliedsstaaten vorgehen, wenn es sich erweisen sollte, dass sie die Standards, die sie bei ihrem Beitritt etabliert haben, in der Folge nicht mehr in dieser Form einhalten.“

Aber das sei Zukunftsmusik, betont Hieber – wenn auch eine interessante: „Das wäre ein neuer Ansatz, um den Minderheitenschutz zu stärken. Deswegen könnte dieses Urteil wirklich sehr wichtige Impulse setzen – je nachdem, wie sich der Europäische Gerichtshof dazu ausspricht.“

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Die Europäische Vereinigung von Tageszeitungen in Minderheiten- und Regionalsprachen (Midas) wurde 2001 gegründet. 28 Tageszeitungen aus 12 Staaten gehören Midas an. Ziel ist es, gemeinsam Strategien zu entwerfen und die Zusammenarbeit beim Austausch von Informationen bei Druck und Marketing zu fördern. Dieser Bericht entstand im Rahmen dieser Zusammenarbeit. Verfasst wurde er für Midas von Hatto Schmidt.