BDN-Hauptvorstandssitzung

Fünf Minderheiteneinrichtungen bekommen Ladestationen

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Auch auf dem Parkplatz des Sport- und Kulturzentrums in Tingleff (Tinglev) soll ab dem ersten Quartal 2025 eine Ladestation stehen.

E-Autos werden künftig auch auf einigen Parkplätzen vor Einrichtungen der deutschen Minderheit ihre Batterien aufladen können. Bis Anfang nächsten Jahres sollen die Ladesäulen stehen.

Wer ein E-Auto fährt, kennt vielleicht das Problem, rechtzeitig eine Ladesäule zum Aufladen zu finden. Ein paar Möglichkeiten mehr werden im kommenden Jahr wohl zwangsläufig dazukommen.

Auf der jüngsten Hauptvorstandssitzung des Bundes Deutscher Nordschleswiger am vergangenen Montag wurde einem Antrag zugestimmt, der Mittel für den Bau von Ladestationen an insgesamt vier Standorten freigibt.

Ladestationen ab 2025 auf einigen Parkplätzen Pflicht

Hauptgrund für den Bau der neuen Lademöglichkeiten ist die dänische „Ladestellenverordnung“ („ladestanderbekendtgørelse“) aus dem März 2020. Darin wird geregelt, dass bestimmte Gebäude auf ihren Parkplätzen bis zum 1. Januar 2025 Ladestationen installieren oder die Installation zumindest vorbereiten müssen.

Ausschlaggebend hierfür sind verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel, über wie viele Stellplätze die Einrichtung verfügt, oder ob größere Umbaumaßnahmen anstehen.

Kosten belaufen sich auf 144.000 Kronen

Von der Verordnung betroffen sind die fünf Standorte Knivsberg, Haus Quickborn, Sport- und Kulturzentrum Tingleff (Tinglev), Deutsches Gymnasium für Nordschleswig und der neue Kindergarten in Gravenstein (Gråsten).

Bei Letzterem sind die Kosten für die Ladestation jedoch bereits im Bauprojekt enthalten. Für die restlichen vier Standorte plant man mit Gesamtkosten von mindestens 144.000 Kronen. Mit höheren Stromkosten sei grundsätzlich nicht zu rechnen, da das Aufladen kostenpflichtig sein werde, berichtet BDN-Generalsekretär Uwe Jessen am Telefon.

Man habe auch bereits für alle Standorte Angebote eingeholt, und nun könnten die Ladestationen bestellt werden, so Jessen. Mit der Fertigstellung sei voraussichtlich im ersten Quartal des nächsten Jahres zu rechnen.

Optionale Ladestationen werden vorerst nicht kommen

Abgesehen von der Vorgabe durch die Verordnung sieht der Generalsekretär auch Vorteile für die Minderheit: „Das ist natürlich auch ein Standortfaktor.“ Der Nutzen hänge hier aber auch sehr von der Aufenthaltsdauer in dem jeweiligen Gebäude ab.

Neben den fünf Standorten, bei denen die Ladesäulen installiert werden müssen, hätten fünf weitere Einrichtungen gerne freiwillig die Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Die Gesamtkosten wären durch eine Installation bei allen Einrichtungen auf 356.750 Kronen gestiegen. Dies sei jedoch erst mal vom Tisch, erzählt Jessen.