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Weitere Entlastungen für Studierende in SH: Das hat die Regierung vor

Weitere Entlastungen für Studierende in SH: Das hat die Regierung vor

Weitere Entlastungen für Studierende in SH

SHZ
Kiel
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Auch Studierende haben schwere Zeiten durch Corona-Pandemie. Foto: Sebastian Gollnow / SHZ

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Die erschwerten Bedingungen für Studierende aufgrund der Pandemie haben Anlass gegeben, die Studierenden zu entlasten. Aus den Forderungen sind jetzt Entscheidungen geworden.

Mit Wiederholungsmöglichkeiten bei Prüfungen will Schleswig-Holstein während der Corona-Pandemie auch im Wintersemester Studierende entlasten. Sie könnten weiterhin nur unter Pandemie-Bedingungen studieren, sagte Wissenschaftsstaatssekretär Oliver Grundei am Donnerstag.


Damit daraus keine Nachteile entstehen, verlängere die Landesregierung bestimmte Regelungen.

Weiterlesen: Schleswig-Holstein ermöglicht Studierenden weiteren Prüfungsversuch

Freiversuche und Freisemester

Wird ein Wechsel der Prüfungsart pandemiebedingt nicht rechtzeitig in geeigneter Weise bekannt gegeben, sollen die Studierenden einen sogenannten Freiversuch erhalten. Für Studierende mit Kindern unter 14 Jahren gilt zudem nach wie vor eine generelle Freiversuchsregelung für nicht bestandene Prüfungen. Auch die Regelung zur individuellen Regelstudienzeit wird verlängert.

Dies sei das Ergebnis der Länderabstimmung im Rahmen der Kultusministerkonferenz, sagte Grundei. Es gibt erneut sogenannte Freisemester. Dies bedeutet: Das Fachsemester wird im Hinblick auf hochschulrechtliche Regelungen und die Ausbildungsförderung nicht gewertet. Demnach gibt es für ein zusätzliches Semester Bafög.

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