Energiewende

Tobias Goldschmidt kritisiert Windkraftpläne von Robert Habeck

Tobias Goldschmidt kritisiert Windkraftpläne von Robert Habeck

Grüner Minister kritisiert Windkraftpläne von Robert Habeck

Henning Baethge/shz
Kiel
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Im Clinch: Schleswig-Holsteins Energieminister Tobias Goldschmidt (l.) und sein Bundeskollege Robert Habeck.. Foto: Michael Staudt (Goldschmidt) / dpa (Habeck)

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Die Ampelkoalition in Berlin will die Genehmigung von Windrädern erleichtern – doch ausgerechnet Schleswig-Holstein ist dagegen. Warum Tobias Goldschmidt die Pläne seines Parteifreunds Robert Habeck angreift, erfahren Sie hier.

Die Ampelkoalition in Berlin hat sich am Dienstag auf Pläne von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zum schnelleren Bau von Windrädern geeinigt. Besonders in Schleswig-Holstein könnten Anlagen dadurch rascher als bisher genehmigt werden – doch ausgerechnet der Kieler Energieminister Tobias Goldschmidt übt deutliche Kritik an dem Gesetzesvorhaben seines grünen Parteifreunds und Landsmanns Habeck.

„Kontraproduktiv und nicht im Sinne der Energiewende“ hat er die Pläne schon vor einem Monat in einem Brief an Habeck genannt. Am Dienstag drückte er sich gegenüber shz.de diplomatischer aus: „Die heutige Verständigung in der Ampelkoalition werden wir uns im Detail anschauen und bewerten, ob sie für Schleswig-Holstein eine Verbesserung darstellt.“  

Den Plänen Habecks zufolge würde die Genehmigung von Windrädern in vielen Fällen deutlich vereinfacht. So sollen die aufwändige Umweltverträglichkeitsprüfung und die Artenschutzprüfung immer dann wegfallen, wenn es in einem für Windkraft ausgewiesenen Gebiet schon eine sogenannte „strategische Umweltprüfung“ gegeben hat. Genau das ist in Schleswig-Holsteins Windkraftgebieten der Fall. Deshalb könnten Anlagen dort künftig leichter genehmigt werden.

EU-Notfallverordnung: Ausnahmeregel gilt bis Juni 2024

Möglich werden die neuen Regeln durch eine Notfallverordnung der EU, die Ausnahmen vom europäischen Umweltrecht bis 30. Juni 2024 zulässt. Alle Windräder, die bis dahin beantragt werden, sollen laut Habecks Plänen von den vereinfachten Genehmigungen profitieren. Gleiches gilt auch für Solarparks oder größere Stromleitungen, die in entsprechend ausgewiesenen und geprüften Gebieten geplant sind. Noch diese Woche will die Ampel das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat bringen.

Zwar will auch der Kieler Minister Goldschmidt die Windkraft in Schleswig-Holstein rasch ausbauen – von heute 7,3 Gigawatt installierter Leistung auf 10 Gigawatt schon 2025. Doch dabei hält er die neuen Regeln eher für hinderlich.

Goldschmidt sorgt sich um Akzeptanz der Windkraft

„In Schleswig-Holstein als Land mit den bundesweit höchsten Genehmigungszahlen, den höchsten Zubauzahlen und einer sehr hohen Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien ist eine Aussetzung des Artenschutzrechts energiepolitisch nicht erforderlich“, mahnt Goldschmidt im Brief an Habeck. Vielmehr bestehe dann die Gefahr, „dass die Akzeptanz verloren geht und weitere Rechtsunsicherheiten entstehen“. Er plädiert daher dafür, „die umwelt- und artenschutzrechtlichen Verfahren intakt zu lassen“. 

Naturschützer im Norden drohen mit künftigen Klagen

Auch der Naturschutzbund Nabu übt deutliche Kritik an den Plänen der Ampel. „Es gibt erhebliche rechtliche Bedenken“, sagt Nabu-Landeschef Ingo Ludwichowski. So sei in den strategischen Umweltprüfungen für die Windkraftgebiete in Schleswig-Holstein stets darauf verwiesen worden, dass detaillierte Prüfungen zum Umwelt- und Artenschutz gerade nicht erfolgt seien, sondern später im Zuge der Genehmigungen nachgeholt werden müssten.

Wenn das nun künftig nicht mehr passiere, könne sich der Nabu gezwungen sehen, seine kooperative Haltung in Sachen Windkraft im Land aufzugeben, warnt Ludwichowski: „Bislang haben wir keine Vorhaben beklagt – für die Zukunft können wir das, bei einer verschlechterten Planung, nicht mehr sicherstellen.“

Die Windbranche stört sich an der Befristung

Nur der Windenergieverband BWE zeigt sich in Schleswig-Holstein zufrieden mit den Plänen aus Berlin. „Die EU und der Bund haben den Ausbau mit der nötigen Priorität versehen – das ist gut“, sagt BWE-Landeschef Marcus Hrach.

Ihn stört lediglich, dass die vereinfachten Genehmigungen nur bis Mitte 2024 gelten sollen. „Für die Erreichung der Ziele der Energiewende wird es nötig sein, den Ausbau auf einem sehr hohen Niveau zu verstetigen“, mahnt Hrach. Dafür sei eine Nachfolgeregelung nötig, die eine Beschleunigung auch über 2024 hinaus ermögliche.

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