Schleswig-Holstein

So weit ist es noch bis zum digitalen Behörden-Service

So weit ist es noch bis zum digitalen Behörden-Service

So weit ist es noch bis zum digitalen Behörden-Service

Frank Jung/shz.de
Kiel
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In den Rathäusern (hier Uetersen) und Gemeindeverwaltungen Schleswig-Holsteins wird in verschiedenem Tempo an der Digitalisierung gearbeitet. Foto: Klaus Plath / SHZ

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Es wird oft für den Durchbruch bei der Digitalisierung des Kontakts von Bürgern und Behörden gehalten: das Onlinezugangsgesetz mit seinem Dreh- und Angelpunkt 2022. Doch erstmal verpflichtet es die Verwaltung zu nicht viel mehr als der elektron...

Nach Einschätzung von Schleswig-Holsteins neuem Digitalisierungsminister Dirk Schrödter (CDU) ist der Weg noch weit, bis die öffentliche Verwaltung die Anliegen der Bürger komplett ohne Papier betreut. Ob nun zum Jahreswechsel wie eigentlich vorgesehen oder verspätet - die oft als Meilenstein gedeutete Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sei zwar wichtig, aber ohnehin keineswegs die Endstufe. „Vereinfacht ausgedrückt, verlangt das Onlinezugangsgesetz nur die digitale Bereitstellung von Antragsformularen“, stellt Schrödter fest. „Das ist für mich aber keine Digitalisierung.“

Digitalisierung reißt Deadline: Bürger müssen auf Ämter warten

Anträge von Einwohnern an die Behörden von Kommunen, Land und Bund müssten auch durchweg elektronisch bearbeitet werden. Der Minister warnt: „Unser Ziel darf es nicht sein, dass die Anträge in den Verwaltungen ausgedruckt und in die jeweiligen Systeme der Verwaltungen abgetippt werden müssen.“

Deshalb gelte: „Digitalisierung beginnt mit einem digitalen Antragseingang und endet mit einem digitalen Bescheid. Es geht deshalb darum, sämtliche Prozesse innerhalb der Verwaltungen zu digitalisieren und ohne Medienbrüche zu arbeiten.“

Auch der Geschäftsführer des schleswig-holsteinischen Gemeindetags, Jörg Bülow, sieht erst dann eine Beschleunigung für den Bürger-Service: „Perspektivisch entstehen Beschleunigungseffekte insbesondere dadurch, dass die Antragsdaten der Onlinedienste ohne händische Übernahme direkt in einer digitalen Akte des Sachbearbeiters landen. Dies kann eine schnellere Bearbeitung vor allem bei Standardfällen ermöglichen, in denen keine Rückfragen notwendig sind.“ Und noch einen Schritt weiter: „Den bestmöglichen Effekt gibt es dann“, so Bülow, „wenn perspektivisch nahezu alle Anträge im Verwaltungsverfahren online eingehen - und damit in den Kommunalverwaltungen nicht mehr unterschiedliche Kanäle (online, Papierpost, Fax, persönliche Übergabe) bearbeitet werden.“

Einen Fortschritt bringt das Onlinezugangsgesetz schon mal

Immerhin aber hält der Gemeindetags-Chef einen Fortschritt des Onlinezugangsgesetzes fest: „Bürger und Unternehmen können damit Verwaltungsleistungen zu jeder Tages- und Nachtzeit ohne Anfahrt und ohne Druck- und Papieraufwand online beantragen.“

Laut Bülow wird in den Kommunalverwaltungen „unter Hochdruck daran gearbeitet“, dass das funktioniert.

Gefragt, wie er das Online-Tempo von Städten und Gemeinden beurteilt, ist der Digitalisierungsminister hin- und hergerissen zwischen Diplomatie und Ungeduld: „Ich nehme wahr, dass die meisten Kommunen große Anstrengungen zur Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen unternehmen“, sagt Schrödter einerseits. Und andererseits: „Wenn jede Kommune eigene Wünsche hat, dann funktioniert die Digitalisierung nicht in der notwendigen Geschwindigkeit. Man kann sicher feststellen, dass die Bereitschaft zur Standardisierung mit zunehmender Größe einer Kommune tendenziell eher abnimmt.“

Taskforce zur Beschleunigung startet am 18. August ihre Arbeit

Damit die Digitalisierung in Schleswig-Holstein generell schneller geht, will Schrödter am 18. August erstmals eine neu gegründete „Task-Force“ einberufen. Darin sitzen 25 Vertreter von Unternehmen, Kammern, Verbänden und Hochschulen. Die Experten sollen mit ihren Alltags-Erfahrungen der Landesregierung praktische Hemmnisse bei der Digitalisierung aufzeigen. Schrödter wünscht sich, dass das Team Vorschläge zur Vereinfachung erarbeitet und weitere Impulse setzt. Ein Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz soll die Ergebnisse dann berücksichtigen.

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Hannah Dobiaschowski
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