Lernen in Corona-Zeiten

Schleswig-Holstein startet neues Schuljahr mit Maskenpflicht und Tests

Schleswig-Holstein startet neues Schuljahr mit Maskenpflicht und Tests

SH startet neues Schuljahr mit Maskenpflicht und Tests

SHZ
Kiel
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Das Lernen in Zeiten der Pandemie wird jetzt auch nach den Sommerferien eine Herausforderung in SH. Foto: Bernd Wüstneck/dpa/shz.de

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Scharfe Kritik kam vom Landeselternbeirat der Gemeinschaftsschulen. Angesichts der Reiserückkehrer und der erwarteten vierten Infektionswelle seien die Entscheidungen verantwortungslos, so Thorsten Muschinski.

Wenn in zwei Wochen in Schleswig-Holstein die Schule wieder anfängt, bleibt es wegen Corona zunächst bei der Maskenpflicht in Innenräumen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich weiterhin zweimal wöchentlich testen, wie das Bildungsministerium am Dienstag in Kiel mitteilte. Diese Regelung gilt für die ersten drei Wochen des Schuljahres. Aufgehoben wird die Maskenpflicht im Außenbereich.

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Die Kohortenregelung wird nicht mehr angewendet – damit können Kinder zum Beispiel die Pause wieder gemeinsam auf dem Schulhof verbringen.


Die Startchancen für das neue Schuljahr seien deutlich besser als im vergangenen Jahr, allerdings sei das Infektionsgeschehen weiterhin auch mit Blick auf die Delta-Variante sehr dynamisch, so die Ministerin. „Um allen Beteiligten ein sicheres Ankommen im neuen Schuljahr zu gewährleisten, bleibt es – wie vor den Sommerferien schon angekündigt – in den ersten drei Wochen des Schuljahres bei der Maskenpflicht in den Innenräumen. Und es bleibt für die ersten drei Wochen dabei, dass alle, die nicht geimpft oder genesen sind, sich zweimal in der Woche selbst testen müssen“, sagte Karin Prien und verwies in diesem Zusammenhang auch noch einmal nachdrücklich auf die geltenden Regelungen für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten.


Ein weiterer Beitrag für mehr Sicherheit im Schulalltag sei die Impfung. „Wir befinden uns jetzt in der glücklichen Lage, dass allen Menschen ein Impfangebot unterbreitet werden kann. Jede und jeder, die oder der dieses Angebot freiwillig wahrnimmt, trägt nicht nur zur eigenen Sicherheit bei, sondern auch zu unser aller Schutz vor der Ansteckung“, sagte die Bildungsministerin.

Höhere Impfquote wichtig

Je höher die Impfquote in der Bevölkerung sei, desto sicherer könne auch Präsenzunterricht in den Schulen stattfinden. Vor diesem Hintergrund appellierte Prien insbesondere an die Lehrkräfte, an alle in Schule Beschäftigten und auch an die Schülerinnen und Schüler über 18 Jahre, sich impfen zu lassen. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sollten nach ärztlicher Aufklärung und sorgfältiger Risikoabwägung die Möglichkeit zur Impfung nutzen.

Wichtige Fragen und Antworten zusammengefasst:

Was passiert mit der Maskenpflicht im Freien?

Die Maskenpflicht im Außenbereich wird aufgehoben.

Wie sieht es mit der Kohortenregelung aus?

Die Kohortenregelung wird nicht mehr angewendet, das heißt zum Beispiel, dass die Kinder die Pause auf dem Schulhof wieder gemeinsam verbringen können.

Was ist mit den AHA-Regeln?

Die an den Schulen bewährten und eingeübten Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Abstandhalten und Lüften gelten weiterhin.

Was ist zum Thema Luftfilter in den Klassenräumen geplant?

Seit kurzem wird die Anschaffung von mobilen Luftfiltern für Einrichtungen mit Kindern unter 12 Jahren vom Bund gefördert, allerdings unter sehr strengen Vorgaben. Die Förderung soll unter anderem nur für Räume gelten, die eine eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit haben. Außerdem müssen eine fachgerechte Aufstellung und ein sachgemäßer Betrieb sichergestellt sein.

Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich im Rahmen der Kofinanzierung an dem Programm. Das Bildungsministerium erarbeitet mit Hochdruck und in enger Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden eine Landes-Förderrichtlinie. Zuvor muss die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern erstellt werden.

Wie werden die Einschulungsfeiern in SH aussehen?

Für Einschulungsfeiern gelten folgende Regelungen:

  • Die Feiern sollten nach Möglichkeit im Freien stattfinden
  • Keine Beschränkung der Teilnehmerzahl für Veranstaltungen in Innenräumen sofern das Abstandsgebot eingehalten werden kann
  • Maskenpflicht in Innenräumen
  • Testpflicht für Eltern und Angehörige (gilt nicht für Geimpfte und Genesene)

Die detaillierten Regelungen für das neue Schuljahr werden in der ab dem 25. Juli gültigen Schulen-Corona-Verordnung enthalten sein.

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