Sylt

Recht auf Versammlung: Behörde gibt Punks im Stadtpark grünes Licht

Recht auf Versammlung: Behörde gibt Punks im Stadtpark grünes Licht

Sylt: Behörde gibt Punks im Stadtpark grünes Licht

Nils Leifeld/shz.de
Sylt
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Das Lager der Punks im Stadtpark auf Sylt Foto: Syltpicture/Volker Frenzel

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Die im Sylter Stadtpark lebenden Punks haben von der Versammlungsbehörde grünes Licht für ihr als Versammlung angemeldetes Lager bekommen. Aber noch fehlt die endgültige Genehmigung.

Reizthema 9-Euro-Punks: Die im Stadtpark vor dem Westerländer Rathaus lagernden Menschen waren kürzlich der Aufreger im Hauptausschuss. Wie soll mit ihnen umgegangen werden? Soll das Lager geräumt werden? Wäre das überhaupt zulässig? Nun hat der Kreis Nordfriesland entschieden.

Kundgebung soll auf Gentrifizierung aufmerksam machen

Am 27. Juli hat ein Gespräch zwischen der Versammlungsbehörde des Kreises Nordfriesland und einem Vertreter der im Stadtpark am Rathaus zeltenden Personengruppe stattgefunden. „Der Veranstalter konnte der Versammlungsbehörde in diesem glaubhaft darlegen, dass es eine, wie zuvor beschriebene, funktionale/symbolische Bedeutung für das Versammlungsthema gibt. Das Thema der Kundgebung soll „Gentrifizierung von Städten und nationalen Urlaubszielen wie Sylt“ lauten. Sie soll zudem auf die vergangene Punkkultur auf Sylt aufmerksam machen“, so Kreissprecherin Dagmar Schulze auf Anfrage von shz.de.

Geplant sei ein Diskussionsaustausch mit der Bevölkerung Sylts und den Touristen. Der Veranstalter beschränke das Versammlungsgebiet auf den Stadtpark am Rathaus. „Die Versammlungsbehörde hat am 28. Juli 2022 entschieden, dass damit eine Versammlung nach Art. 8 GG vorliegt“, schreibt Schulze.

Genehmigungsbescheid steht noch aus

Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung zu gewährleisten, seien die Gemeinde Sylt und die Polizeidienststelle Sylt um eine Lageeinschätzung gebeten worden, inwieweit das bis zum 31. August angemeldete Protestcamp unter welchen Auflagen im Stadtpark fortgesetzt werden könne. „Sobald der Versammlungsbehörde hierzu eine Rückmeldung vorliegt, kann ein Genehmigungsbescheid für das Protestcamp ausgestellt werde“, so die Kreissprecherin abschließend.

Das vom 1. bis 14. August angedachte Protestcamp „Aktion Sylt“ darf allerdings nach aktuellen Stand nicht stattfinden. Das Camp „gegen soziale Ungerechtigkeit am Beispiel der Gentrifizierung und Abschottung der Reichen“ war bereits am 5. Juni angemeldet worden. Laut Kreis Nordfriesland erfülle dies aber nicht die Kriterien für eine Versammlung im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes und wurde daher nicht genehmigt.

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