Medizinische Versorgung

„Patientenversorgung gesichert“: Diako beantragt Insolvenz in Eigenverwaltung

„Patientenversorgung gesichert“: Diako beantragt Insolvenz in Eigenverwaltung

Diako beantragt Insolvenz in Eigenverwaltung

Flensburger Tageblatt/shz.de
Flensburg
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Insolvent: Das Diako-Krankenhaus in Flensburg. Foto: Ole Michel/shz.de

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Das Diako-Krankenhaus war schon seit längerer Zeit in finanziellen Schwierigkeiten. Jetzt hat die Geschäftsführung die Konsequenz gezogen.

Seit Monaten ringt das Diako-Krankenhaus um wirtschaftliche Stabilität. Am Dienstag hat die Geschäftsführung ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung gemäß Insolvenzordnung beantragt. Darüber wurden die Beschäftigten der Klinik auf einer Mitarbeiterversammlung am Nachmittag informiert.

Das zuständige Amtsgericht Flensburg hat dem Antrag bereits stattgegeben. Betroffen ist ausschließlich das Krankenhaus in der Flensburger Knuthstraße.

„Auch wenn ein Schutzschirmverfahren eine große Chance für die nachhaltige Sanierung unseres Krankenhauses bietet, habe ich mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht“, erklärt Klinikgeschäftsführer Ingo Tüchsen.

Eine solche Nachricht sei verständlicher Weise für die Beschäftigten und auch die Bürgerinnen und Bürger in Flensburg zunächst beunruhigend.

Tüchsen weiter: „Wir sind weiterhin in vollem Umfang für alle da, die unsere medizinische Hilfe benötigen, und auch die Löhne und Gehälter unserer Mitarbeitenden sind durch den Schutzschirm gesichert.“

Wie alle Krankenhäuser in Deutschland stehe man vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen und habe deshalb frühzeitig Restrukturierungsmaßnahmen in die Wege geleitet.

Konsequenz der Corona-Pandemie, Inflation und Energiekosten

Die noch immer andauernden Folgen der Corona-Pandemie, Inflation und die explodierenden Energiekosten hätten dazu geführt, dass die Effekte der eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen noch nicht ausreichend seien. „Das hat uns in eine wirtschaftliche Schieflage gebracht, die die Einleitung des Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung erforderlich machte.“

Man werde nun die bereits eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen weiter umsetzen, einen Sanierungsplan aufstellen und beim Amtsgericht einreichen. Dabei bleibe die Verantwortung für das Unternehmen vollständig in den Händen der Geschäftsführung.

Zur Kontrolle des Verfahrens stellt das Gericht der Geschäftsführung einen so genannten vorläufigen Sachwalter an die Seite. Für das Diako-Krankenhaus Flensburg hat das Amtsgericht den Hamburger Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies von der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte in diese Funktion bestellt.

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