Streit um 2G im Einzelhandel

Niedersachsen kippt 2G-Regel: Was bedeutet das für Kunden in Schleswig-Holstein?

Niedersachsen kippt 2G-Regel: Was bedeutet das für Kunden in Schleswig-Holstein?

Niedersachsen kippt 2G-Regel: Was bedeutet das für Kunden in Schleswig-Holstein?

SHZ
Kiel
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Lasen sich von der Corona-Pandemie und dem schlechten Wetter in Westerland nicht vom Weihnachtsshopping abhalten: Katrin Biallas (von links), Anne Maamari sowie die Kinder Ruben und Nayla. Foto: Lea Sarah Pischel Foto: 90037

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Nachdem in Niedersachsen die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt wurde und jeder ohne Impfpass oder Genesenennachweis einkaufen kann, stellt sich in Schleswig-Holstein die Frage: Ist 2G im Einzelhandel weiter haltbar?

Unruhe in den Fußgängerzonen in Schleswig-Holstein kurz vor Weihnachten: Ist 2G im Einzelhandel generell weiter haltbar? „Nein“, sagte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Die Begründung: Eine Beschränkung im Einzelhandel auf Geimpfte und Genesene sei nicht notwendig zur Abwehr des Coronavirus. Und: Die Vorschrift verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Allerdings: Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig sagte am Mittwoch: „Ja.“ Es hatte einen Eilantrag gegen 2G eines einzelnen Handelsunternehmens abgelehnt. Die Richter im Norden bestätigten die Vorschrift als „voraussichtlich rechtmäßig“ und verwiesen auf die Gefahren durch die als besonders besorgniserregend eingeordnete Corona-Variante Omikron.

Umsatzeinbrüche im Weihnachtsgeschäft

Könnte sich jetzt kurz vor Weihnachten auch im Norden noch etwas ändern? „Für das Weihnachtsgeschäft in Schleswig-Holstein wird das Lüneburger Urteil keine Wirkung mehr haben“, konstatiert Mareike Petersen vom Handelsverband Nord in Kiel. Zwar sei der Verkauf im zweiten Corona-Winter schleppend angelaufen und im Durchschnitt klagen die Händler über 20 Prozent Umsatzeinbußen im Vergleich zu 2019, doch dafür sei nicht allein die 2G Regel verantwortlich.

Vielmehr Schuld seien alle Corona-Maßnahmen und deren Auswirkungen: In vielen Städten im Norden fehlen die Weihnachtsmärkte als Besuchermagnete und ein Teil der Kundschaft käme derzeit aus Vorsicht nicht in die Innenstädte, um Kontakte zu vermeiden. Grundsätzlich müssen die Händler in Schleswig-Holstein 2G nur stichprobenartig überprüfen. „Das macht es den Händlern hier deutlich leichter als zum Beispiel in Hamburg, wo jeder Kunde an der Tür immer Nachweise und Personalausweis vorzeigen muss“, erklärt Mareike Petersen.

Ministerium: Rechtssicherheit durch Schleswiger Urteil

Auch im Ministerium für Wirtschaft in Kiel sieht man durch das niedersächsische Urteil keine Konsequenzen auf die Händler im eigenen Land zurollen. Aus dem Ministerium hieß es auf Anfrage von shz.de:


In Niedersachsen muss wie auch in Hamburg jeder Kunde überprüft werden, in Schleswig-Holstein gilt nur eine Stichprobenprüfung mit geringfügiger Dokumentation. Haase: „Der Eingriff in Schleswig-Holstein ist weniger intensiv als in Niedersachsen.“

Auch interessant: Gericht kippt die 2G-Regel für niedersächsischen Einzelhandel

Trotzdem brodelt es im Norden: In Mecklenburg-Vorpommern könnte das Thema schon bald beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald verhandelt werden: „Wir gehen fest davon aus, dass das passieren wird“, sagte am Freitag (17. Dezember) Kay-Uwe Teetz, Geschäftsführer des Handelsverbands Nord in Mecklenburg-Vorpommern, zu möglichen Anträgen von Seiten des Handels. Und zu dem Lüneburger Urteil: Die Entscheidung aus Niedersachsen sei gut strukturiert und sauber begründet: „Insoweit kann man das nur begrüßen.“

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