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Neue Regeln für Schifffahrt und Wassersportler in der Nordsee

Neue Regeln für Schifffahrt und Wassersportler in der Nordsee

Neue Regeln für Schifffahrt und Wassersport in der Nordsee

dpa, Friederike Reußner,SHZ
Sylt
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Kitesurfer an der Sylter Westküste. Hier ist der Sport weiterhin erlaubt. Foto: www.imago-images.de

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Viele Jahre haben Naturschützer und Wassersportler auf der Nordsee auf diese neuen Regeln gewartet. Nun tritt die Novelle der Nordsee-Fahrverordnung in Kraft. Ein guter Kompromiss, so findet es das Bundesverkehrsministerium. Naturschützer sehen...

Nach jahrelangen Diskussionen sind am Freitag neue Regeln für die Schifffahrt und Freizeitsportler im Wattenmeer und der Nordsee in Kraft getreten. Neu ist unter anderem, dass Kitesurfen und ähnliche Sportarten in gesondert ausgewiesene Erlaubniszonen verlagert werden.

Auf der Insel Sylt wird das Thema unter Wassersportlern besonders in den sozialen Medien dieser Tage kontrovers diskutiert. Im größeren Stil ändert sich hier allerdings nur etwas für Wing-Surfer, erklärt Dirk Effler aus dem Vorstand des Kite Clubs Sylt. Dieser Trendsport, dem seiner Schätzung nach etwa 20 Insulaner nachgehen, ist jetzt dem Kiten gleichgestellt und ist damit bis auf zwei Ausnahmen an der Ostküste der Insel verboten.

Für die Windsurfer auf der Insel ändert sich dagegen nichts. „Und die Kiter haben eigentlich etwas dazugewonnen, weil jetzt die gesamte Westküste freigegeben ist, nicht nur die drei bisherigen Spots“, so Effler. An der Ostküste sei zudem das Möwennest als offizieller Spot hinzugekommen, an dem das Kiten bisher nur geduldet worden sei.

Neue Regeln für Schifffahrt im Wattenmeer

Durch das Gesetz entfällt die Regelung, nach der die Zone I der Nationalparke Wattenmeer drei Stunden vor und nach dem Tidehochwasser nicht befahren werden darf. In dieser Zone dürfen Schiffe aber nur an gesondert ausgewiesenen Stellen trocken fallen - dabei liegen sie aufgrund des tidenabhängigen Wasserstandes einige Zeit im Watt auf Grund, bis der Wasserstand wieder steigt.

Zur Verkehrsberuhigung sind weiterhin angepasste Geschwindigkeitsbegrenzungen für unterschiedliche Gebiete vorgesehen. Besonders schützenswerte Bereiche dürfen weiterhin nicht während bestimmter Schutzzeiten befahren werden. Dies gilt allerdings nicht für Fahrwasser und besonders ausgewiesene Routen, die ganzjährig genutzt werden können.

Kritik von Naturschutz-Verbänden

Kritik an den neuen Regeln kam von Naturschutzverbänden. Nach ihrer Ansicht wurden zu viele Schnellfahrkorridore ausgewiesen. Kritisiert wurde zudem, dass Flächen für Kiter in ohnehin schon belasteten Gebieten weiter vergrößert worden seien. Gleichzeitig gebe es künftig keine Einschränkungen mehr zum Befahren der besonders sensiblen Gebiete im Nationalpark bei Niedrigwasser.

Dagegen teilte die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium, Daniela Kluckert, mit, sie sei nach mehr als drei Jahren intensivstem Austausch überzeugt, dass das neue Regelwerk sowohl die Belange des Naturschutzes als auch die verkehrlichen Nutzungsinteressen bestmöglich miteinander in Einklang bringe.

Die Naturschutzverbände erklärten, grundsätzlich sei es zwar gut, die Nordsee-Befahrensverordnung zu aktualisieren. „Doch der Naturschutz ist dabei zum Beiwerk verkommen. Wirtschaftliche Interessen stehen - wie so oft - im Vordergrund, obwohl der Schutz unseres Weltnaturerbe Wattenmeer nicht verhandelbar sein darf“, teilte Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger mit. Auch der BUND monierte, die Verordnung sei ein schlechter Kompromiss. Die Novelle falle weit hinter den erforderlichen Schutzbedarf mit ausreichenden Ruhezonen und Geschwindigkeitsbeschränkungen zurück.

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