Corona in Schleswig-Flensburg

Neue 2G-Regeln: Einkaufen und Feiern – wo Ungeimpfte keinen Zutritt haben

Neue 2G-Regeln: Einkaufen und Feiern – wo Ungeimpfte keinen Zutritt haben

Neue 2G-Regeln: Wo Ungeimpfte keinen Zutritt haben

SHZ
Schleswig
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Jetzt gilt 2G in vielen Geschäften. Ungeimpfte dürfen nicht mehr überall hinein. Foto: Nasner

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Unter den neuen 2G-Regeln wird das tägliche Leben für Ungeimpfte komplizierter. Sie dürfen nicht mehr in alle Geschäfte, und auch beim Feiern haben sie das Nachsehen.

Seit 4. Dezember gilt die 2G-Regelung im Einzelhandel. „Das bedeutet, dass nur noch geimpfte und genesene Menschen beispielsweise in Spielzeug-, Elektronik- oder Bekleidungsgeschäften einkaufen dürfen“, erklärt Kreissprecherin Martina Potztal. Ausgenommen von der 2G-Regelung sind allerdings Geschäfte mit Waren für den täglichen Bedarf. Doch welche Läden zählen dazu? Und welche Regeln wurden sonst noch verschärft?


Viele Bürger blicken angesichts der vielen neuen, regional häufig unterschiedlichen Regeln kaum noch durch. Die Zahl der Anrufe bei der Stabsstelle Corona des Kreises und beim Bürgertelefon habe noch einmal spürbar zugenommen, seitdem die neue Corona-Verordnung in Kraft getreten sei, erklärt Potztal. „An die 400 Anrufe erreichen allein die Stabsstelle Corona täglich. Das Bürgertelefon hat in einem Jahr bereits rund 18.000 Anrufe beantwortet.“

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Bücher gehören zum täglichen Bedarf

Johannes Crome, beim Kreis-Gesundheitsamt zuständig für die Umsetzung der Corona-Regeln, kennt sich schon von Amts wegen mit den jetzt geltenden Vorschriften bestens aus. Unter die 2G-Regelung fallen laut Crome neben den bereits genannten Branchen auch Dienstleister wie Versicherungsmakler und Handwerksbetriebe wie Änderungsschneidereien, zu denen jetzt nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Zu den Versorgern mit Waren des täglichen Bedarfs indes zählten Wochenmärkte, Lebens- und Futtermittelgeschäfte und Drogerien, aber auch Baumärkte, Banken und Sparkassen, sowie Geschäfte, die medizinisch oder pflegerisch nötig sind wie Apotheken und Optiker. Buchläden zählen übrigens auch dazu, Schreibwarenläden nicht.

Die Kunden tragen selbst die Verantwortung

Wer ohne einen entsprechenden Nachweis einkaufen gehe, dem drohe ein Bußgeld, so Crome weiter. Dabei liege die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln zunächst bei den Kunden. Die Betriebe seien lediglich verpflichtet, mehrmals am Tag Stichproben durchzuführen. Nur wenn diese Kontrollen nicht ausreichend sind, drohe auch den Ladeninhabern ein empfindliches Bußgeld.

Stichprobenartige Kontrollen mehrmals am Tag

Crome geht davon aus, dass eine ausreichende Kontrolle erreicht wird, wenn die Ladeninhaber, mindestens zwei- bis dreimal am Tag alle zu dem Zeitpunkt im Geschäft befindlichen Kunden überprüfen. „Die Betriebe müssen dokumentieren, wann die Kontrolle erfolgt ist und wer sie durchgeführt hat“, erklärt Crome. „Ich weiß, dass die Polizei und die Ordnungsämter verstärkt Kontrollen durchführen wollen.“

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Ungeimpfte müssen draußen bleiben

Verschärft wurden auch die Regeln für Zusammenkünfte. Geimpfte und Genesene dürften sich privat ohne Begrenzung der Anzahl treffen, so Crome. „Es dürfen aber höchstens zehn Ungeimpfte an solchen Treffen teilnehmen“, erklärt der Experte. Ausgenommen seien Kinder unter 14 Jahren. Ausdrücklich weist der Experte darauf hin, dass dies nur für private Treffen in Privaträumen gelte. „Trifft sich eine Gesellschaft in einer Gaststätte, gilt wieder 2G und die Ungeimpften dürften nicht mitgehen.“

Viele Bürger haben Fragen

Viele weitere Fragen erreichen die Mitarbeiter des Kreises täglich. „Durch die tiefgreifenden Regelungen haben sich die Fragethemen mittlerweile stark ausgeweitet“, erklärt Kreissprecherin Potztal. Dabei gehe es um Kontaktbeschränkungen, Impf- und Testmöglichkeiten, bis zum Frei-Testen oder Verdienstausfall. „Wir aktualisieren täglich das Corona-Portal auf unserer Homepage mit den wichtigsten Antworten, Kontakten und Links“, so Potztal. In den nächsten Tagen werde auf der Seite auch ein Online-Anzeigebogen für Corona-Kontaktpersonen eingestellt, um den Bürgern eine weitere Möglichkeit der Kontaktaufnahme bereitzustellen.

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Geduld und Respekt sind nötig

Landrat Wolfgang Buschmann indes bitte die Anrufer um Geduld und Respekt. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Telefon – egal ob in der Stabsstelle, im Gesundheitsamt oder am Bürgertelefon – leisten gerade einen wichtigen Beitrag, um Bürger aufzuklären und Fragen zu beantworten. Bitte bleiben Sie geduldig und freundlich, wenn Anrufe nicht sofort entgegengenommen werden können. Beschimpfungen und Beleidigungen helfen in dieser Situation keinem“, so der Landrat.

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