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Mehr politischer Einfluss auf die Heringstage? Jetzt kommt die rechtliche Prüfung

Mehr politischer Einfluss auf die Heringstage? Jetzt kommt die rechtliche Prüfung

Mehr politischer Einfluss auf die Heringstage? Jetzt kommt die rechtliche Prüfung

SHZ
Kappeln
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Die erneute Absage der Kappelner Heringstage ist bei einigen auf Unverständnis gestoßen. Foto: Wirtschaft und Touristik Kappeln GmbH Foto: 90037

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Nein, Ja, Nein: Das ist die Abstimmungsfolge zum CDU-Antrag, mehr auf Gesellschaften mit städtischer Beteiligung einzuwirken. Auslöser ist die Absage der Heringstage – ob das letzte Nein rechtens war, soll geprüft werden.

Die CDU-Fraktion hatte ihr Ansinnen klar formuliert: Es ging um den Anspruch der Politik, ihr Weisungsrecht gegenüber den fünf politischen Vertretern der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaft und Touristik Kappeln GmbH (WTK) künftig stärker ausüben zu wollen. Auslöser des entsprechenden CDU-Antrags war der Umstand, dass die Heringstage, deren Organisation die WTK übernimmt, zum dritten Mal in Folge abgesagt wurden – das Zustandekommen dieser Absage, die in der Gesellschafterversammlung gefallen war, war vor allem der CDU übel aufgestoßen.

Regelung in der Gemeindeordnung

Gleichwohl folgten die 19 anwesenden Stadtvertreter in der Mehrheit dem Antrag nicht – für die CDU war das der Anlass, einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu formulieren: Rechtlich soll nun geklärt werden, ob dieses Ansinnen überhaupt hätte abgelehnt werden dürfen. Hintergrund ist dabei Paragraf 104 der Gemeindeordnung Schleswig-Holsteins, der die Vertretung der Gemeinde in Gesellschaften regelt.

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Aber der Reihe nach: Bereits im Wirtschaftsausschuss war der CDU-Antrag mehrheitlich abgelehnt worden, trotzdem behandelte ihn danach der Hauptausschuss. Nach den Worten des CDU-Fraktionsvorsitzenden Horst Trauzettel, der den Antrag ausführlich im Wirtschaftsausschuss dargelegt hatte, war dieses Gremium nicht zuständig gewesen. Schließlich ginge es im Kern um eine Änderung der städtischen Hauptsatzung, in der das Weisungsrecht verankert werden sollte, und das sei Sache des Hauptausschusses.


Trauzettel erklärte: „Das Weisungsrecht der Politik gibt es laut Gemeindeordnung, es soll aber deutlich werden, wann es anzuwenden ist.“ Nämlich dann, wenn es um strategische Ziele gehe, nicht aber im Alltagsgeschäft einer GmbH. Und eben das solle in die Hauptsatzung Eingang und dann nicht nur bei der WTK, sondern auch bei allen anderen Gesellschaften, bei denen die Stadt Anteile hält, Anwendung finden.

Informationsfluss „nicht dem Zufall überlassen“

Der Informationsfluss zwischen WTK, um beim konkreten Beispiel zu bleiben, und Politik solle nicht dem Zufall überlassen bleiben. Vielmehr solle die Tagesordnung einer jeden Gesellschafterversammlung als ein Tagesordnungspunkt im Ausschuss behandelt werden, um auch einen politischen Beschluss dazu fassen zu können.

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Von den neun anwesenden Hauptausschussmitgliedern folgten fünf dem CDU-Antrag, vier stimmten dagegen.

Weisungsrecht „praktikabel machen“

Anders der Beschluss in der Stadtvertretung: Erneut betonte Horst Trauzettel, das laut Gemeindeordnung ohnehin vorgegebene Weisungsrecht für die Politik praktikabel machen zu wollen, „indem wir über die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung befinden“ – denn: „Fünf Personen können nicht für 25 Stadtvertreter sprechen.“ Das sah Michael Arendt (LWG) ebenso. „Es geht nicht darum, dass fünf Entsandte eine Meinung finden, die Weisung ist im politischen Gremium zu finden“, sagte er.


Viel diskutiert wurde bei der dritten Auflage des Themas nicht mehr. Lediglich Lars Braack (SPD), der die bisherigen Sitzungen zum Thema verpasst hatte, stellte den Sinn des Verfahrens in Frage und fand: „Wir erschweren dadurch die Arbeit der WTK.“ Thomas Grohmann (CDU) unterstützte seinen Fraktionskollegen Horst Trauzettel indes, indem er sagte: „Es wird öffentliches Geld ausgegeben, wir sollten uns damit beschäftigen.“

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Acht Ja-Stimmen, elf Nein-Stimmen

Frank Nickel (SPD) formulierte danach einen alternativen Antrag, in dem er das Weisungsrecht gegenüber den städtischen Vertretern in der Gesellschafterversammlung nicht im Hauptausschuss, sondern in der Stadtvertretung verankert sehen wollte. Dem folgten acht der anwesenden 19 Stadtvertreter, elf stimmten dagegen, darunter Frank Germighausen, CDU-Mitglied und Mitglied der WTK-Gesellschafterversammlung, der sich im Wirtschaftsausschuss noch enthalten hatte.

Den Prüfauftrag, der klären soll, ob die Stadtvertretung den Antrag überhaupt ablehnen durfte, forderte im Anschluss Thomas Grohmann von der Verwaltung ein. Bürgermeister Joachim Stoll sagte zu, diesen Auftrag erledigen zu wollen.

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