Covid-19

Maskenpflicht und Quarantäne: Diese Regeln gelten in Schleswig-Holstein

Maskenpflicht und Quarantäne: Diese Regeln gelten in Schleswig-Holstein

Maskenpflicht und Quarantäne: Diese Regeln gelten in SH

Dania Isabell Martin/shz.de
Kiel
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Ab nächster Woche ist eine Isolation bei einer Corona-Infektion in Schleswig-Holstein nicht mehr notwendig. Foto: Sebastian Gollnow/shz.de

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Schleswig-Holstein lässt die Corona-Pandemie immer weiter hinter sich. „Wir sind in der Normalität“, sagt Ministerpräsident Daniel Günther.

Schnelltests, Maskenpflicht und Quarantäne: Ein Großteil der Corona-Regeln wurde bereits aufgehoben. „Wir sind in der Normalität“, sagt Ministerpräsident Daniel Günther.

Diese Corona-Regeln sollen nun in Schleswig-Holstein gelten:

Ministerpräsident Günther betonte, dass nun „Schritte Richtung Normalität“ gegangen werden können, da das Land die Corona-Lage im Griff habe. Das läge besonders an der hohen Impfbereitschaft. „Wir sind fast in allen Kennzahlen Spitzenreiter in ganz Deutschland“, erklärt Günther. Deswegen sollen die Impfangebote mindestens bis zum 31. März in sieben Schwerpunktzentren weitergeführt werden. Weiterhin werde man die Einrichtung mobiler Impfteams unterstützen.

Das ist der Grundsatz, an dem sich die Bürger orientieren sollen. „Mit Symptomen bleibt man zuhause. Mit einem positiven Test ohne Symptome trägt man überall in Innenräumen eine Maske, außer in den eigenen vier Wänden“, sagt der Ministerpräsident. Das Land setzt dabei auf die Eigenverantwortung der Menschen. Infizierten ohne Symptome wird das Arbeiten im Homeoffice empfohlen.

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