Corona

Maskenpflicht und Quarantäne: Diese Regeln gelten in Schleswig-Holstein

Maskenpflicht und Quarantäne: Diese Regeln gelten in Schleswig-Holstein

Maskenpflicht und Quarantäne: Diese Regeln gelten in SH

Dania Isabell Martin/shz.de
Kiel
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Ab nächster Woche ist eine Isolation bei einer Corona-Infektion in Schleswig-Holstein nicht mehr notwendig. Foto: Sebastian Gollnow

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Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat am Freitag angekündigt, weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie aufzuheben.

Schnelltests, Maskenpflicht und Quarantäne: Ein Großteil der Coronaregeln wurde bereits aufgehoben. Jetzt sind in Schleswig-Holstein weitere Corona-Maßnahmen ausgelaufen.

Ministerpräsident Günther betonte, dass nun „Schritte Richtung Normalität“ gegangen werden können, da das Land die Corona-Lage im Griff habe. Das läge besonders an der hohen Impfbereitschaft. „Wir sind fast in allen Kennzahlen Spitzenreiter in ganz Deutschland“, erklärt Günther. Deswegen sollen die Impfangebote mindestens bis zum 31. März in sieben Schwerpunktzentren weitergeführt werden. Weiterhin werde man die Einrichtung mobiler Impfteams unterstützen.

Das ist der Grundsatz, an dem sich die Bürger orientieren sollen. „Mit Symptomen bleibt man zu Hause. Mit einem positiven Test ohne Symptome trägt man überall in Innenräumen eine Maske, außer in den eigenen vier Wänden“, sagt der Ministerpräsident. Das Land setzt dabei auf die Eigenverantwortung der Menschen. Infizierten ohne Symptome wird das Arbeiten im Homeoffice empfohlen.

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