Stallpflicht aufgehoben

Kreis Schleswig-Flensburg hebt Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest auf

Verfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest aufgehoben

Verfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest aufgehoben

Flensburger Tageblatt/shz.de
Schleswig
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Gänsezucht - Gänse vor blauem Himmel, Bildausschnitt. Nutztiermotive - Gänsehaltung. Gänseköpfe mit langem Hals. Ideale Foto: via www.imago-images.de/shz.de

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Mit der Aufhebung der Verfügung entfällt unter anderem auch die Aufstallungspflicht für Nutzvögel.

Gleich zwei Mal tauchte die gefürchtete Geflügelpest in den vergangenen Monaten auf dem Geflügelhof Markerup in Husby auf. Nun scheint das Virus fürs Erste aus dem Betrieb verschwunden zu sein. Nach dem Ablauf der EU-rechtlich vorgeschriebenen Fristen hebt das Veterinäramt des Kreises Schleswig-Flensburg daher die erlassene tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung mit den entsprechenden Schutzmaßregeln auf.

Kreis errichtete Schutzzone um den betroffenen Betrieb

Um ein Überspringen der Geflügelpest auf weitere Nutztierbestände zu verhindern, hat das Veterinäramt des Kreises Schleswig-Flensburg zuletzt einen Sperrbezirk (Schutzzone) von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet (Überwachungszone) von weiteren sieben Kilometern eingerichtet. In dieser Schutzzone sind die Gemeinden Ausacker, Hürup, Husby, Maasbüll, Grundhof und Sörup.

Nachdem die Geflügelpest am 19. Oktober in einem Hausgeflügelbestand festgestellt worden war, mussten 3500 Hühner getötet werden. Neben den eingerichteten Schutzzonen führte das Veterinäramt zudem intensive Umgebungsuntersuchungen durch. Die entsprechenden Restriktionen wie auch die Aufstallungspflicht in den entsprechenden Gebieten entfallen nun.

Leiter des Veterinäramtes rät zur Vorsicht

Der Leiter des Veterinäramtes Volker Jaritz rät dennoch weiterhin zur Vorsicht und zur Einhaltung der entsprechenden präventiven Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen, da das hochansteckende Influenza-Virus nach wie vor in der Wildvogelpopulation zirkuliert.  

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