Balkonkraftwerke

Keine Förderung für Mini-Solaranlagen mit normalem Stecker in SH

Keine Förderung für Mini-Solaranlagen mit normalem Stecker

Keine Förderung für Mini-Solaranlagen mit Normal-Stecker

Lisa Bohlander/shz.de
Kiel
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Sogenannte Balkonkraftwerke müssen in Schleswig-Holstein besondere Anforderungen erfüllen, um eine Förderung zu erhalten. Foto: www.imago-images.de/shz.de

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Seit dem 16. Januar können Schleswig-Holsteiner Förderungen für Balkonkraftwerke beantragen. Diese gilt allerdings nicht für Mini-Solaranlagen mit herkömmlichem Stecker. Die Förderung für manchen Antragsteller könnte in Gefahr sein.

Balkonkraftwerk bestellen, aufstellen, Stecker in die Dose und Rechnung einreichen? Ganz so einfach wird das wohl nicht. Denn die Mini-Solaranlagen müssen einen Wieland-Stecker statt einem regulären Schuko-Stecker haben, um für einen Zuschuss infrage zu kommen. Das geht aus der Förderrichtlinie des Landes hervor.

Schuko-Stecker kennt wohl jeder: Die Schreibtischlampe, das Handyladegerät, der Handrührer – praktisch jedes Elektrogerät verfügt über den Anschluss mit zwei Stiften, die in die dazugehörige Steckdose kommen. Ein Wieland-Stecker passt dort mit seinem abgerundeten Dreieck und drei Kreisen nicht hinein. Er braucht eine eigens installierte Dose.

Grund für die Stecker-Vorschrift ist dem Umweltministerium zufolge die Einhaltung der Norm DIN VDE V 0100-551-1. Sie regelt die Anschlussart von Stromerzeugungseinrichtungen wie Balkonkraftwerken. „Was sehr technisch klingt, hat einen sehr praktischen Hintergrund: Mit der Norm wird sichergestellt, dass der Stand der Technik erfüllt wird und Nutzerinnen und Nutzer vor Gefahren geschützt werden“, sagt Ministeriumssprecher Matthias Kissing.

„Sollte sich zukünftig zeigen, dass beispielsweise auch andere Stecker in Kombination mit bestimmten Wechselrichtern entsprechende Sicherheitsanforderungen erfüllen und eine Anpassung der Normen erfolgt, werden auch wir die Förderrichtlinie entsprechend anpassen.“ Heißt: Entwickelt sich die Technik weiter, könne man darauf reagieren. Bis dahin bleibt alles, wie es ist.

Vorschrift: Elektriker muss Wieland-Steckdose montieren

Eine Wieland-Steckdose darf nur von Fachpersonal installiert werden. Bevor das geförderte Balkonkraftwerk ans Stromnetz kann, muss also ein Elektriker den Anschluss verlegen. Das Ministerium geht davon aus, dass alle Antragsteller von der Wieland-Steckdose wissen. Sie müssen im Onlinedienst bei der Antragstellung aktiv bestätigen, dass Ihre Anlage entsprechend der Norm betrieben wird. Ohne diese Zustimmung sei keine Antragstellung möglich.

SSW kritisiert unzureichende Informationen online

SSW-Fraktionsvorsitzender Lars Harms ist da skeptisch: „Kein Mensch liest sich solche Richtlinien durch.“ Er kritisiert, dass die Stecker-Vorschrift nicht schon auf der Webseite des Landes vermerkt ist. In den häufig gestellten Fragen zur Förderung heißt es lapidar: „Es werden Heizungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien und steckerfertige PV-Balkonanlagen gefördert.“ Bleibt abzuwarten, wie viele Antragssteller die Förderrichtlinie genau gelesen und durchdrungen haben – und tatsächlich eine Förderung bekommen.

Wie das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur mitteilt, war die Obergrenze für Anträge bereits nach fünf Tagen erreicht. Seit Antragsstart gingen insgesamt 763 Anträge für Balkonkraftwerke ein. Ab dem 31. März kann unter https://serviceportal.schleswig-holstein.de wieder eine Förderung für die Mini-Solaranlagen beim Land beantragt werden.

Die Förderung von nicht fossilen Heizungssystemen ist im ersten Antragsfenster weiter möglich. Bislang wurden 64 Anträge für Wärmepumpen, zwölf Anträge für Solarthermieanlagen sowie vier Anträge für einen Wärmeanschluss gestellt.

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