Studium in der Pandemie

Hochschule Flensburg und Europa-Uni haben unterschiedliche Haltungen zu 2G

Hochschule Flensburg und Europa-Uni haben unterschiedliche Haltungen zu 2G

Hochschule Flensburg und Europa-Uni Unterschiede bei 2G

SHZ
Flensburg
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Vorlesungssäle wie im Audimax und Einrichtungen wie die Mensa sind seit dem Beginn des Semesters wieder offen - doch wie geht es weiter in der vierten Welle? Foto: Carlo Jolly / SHZ

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Die Impfquote auf dem Flensburger Campus soll überdurchschnittlich sein, die Zahl der Corona-Fälle gering. Wie stehen die Hochschulen mitten in der vierten Welle zur 2G-Regel?

Nach drei überwiegend digitalen Semestern hat im September auf dem Flensburger Campus wieder das Studium in Präsenz begonnen. Schon im August hatte das Robert-Koch-Institut den Beginn der vierten Welle der Corona-Pandemie gesehen.

Die Impfquote unter Studierenden und Dozenten wird zugleich aufgrund des Wissens freiwilliger Umfragen als überdurchschnittlich hoch eingeschätzt. Demnach sind mindestens vier von fünf Menschen auf dem Campus geimpft.

Weiterlesen: Neuinfektionen unter Studierenden: So ist die Corona-Lage an der Uni Flensburg

Das könnte der Grund für die relativ geringe Zahl der bekannten Virusinfektionen sein. In der Europa-Universität Flensburg (EUF) hat es seit dem Beginn des Herbstsemesters insgesamt acht Infektionsfälle gegeben, drei der Personen seien allerdings nicht auf dem Campus anwesend gewesen, erklärt Antje Dreyer aus der Pressestelle. Die Zahl der aktuell aktiven Infektionen beziffert sie auf vier.

Seit Aufnahme der Präsenzlehre habe es an der Hochschule Flensburg hingegen nur vereinzelt Verdachtsfälle auf Corona-Infektionen gegeben, teilt Pressesprecher Torsten Haase mit. Sie ereigneten sich „aufgrund unserer vorsichtigen Öffnungsstrategie in diesem Wintersemester“ überwiegend außerhalb der Hochschule, ergänzt Haase. Bei einem jüngst gemeldeten positiv gemeldeten Fall nach Selbsttest konnte ein negativer PCR-Test Entwarnung geben.

Überlegungen an der EUF zu Online-Prüfungen im Januar 2022

Das Präsidium der Uni beobachte stetig das Infektionsgeschehen und die Entwicklung der Fallzahlen, auch derer in Krankenhäusern und auf Intensivstationen, berichtet Antje Dreyer. Bei einem signifikanten Anstieg werde man über Sonderregelungen nachdenken. Überlegungen, große Prüfungen mit hunderten Teilnehmern nicht vor Ort, sondern online durchzuführen, gebe es bereits. Allerdings würde das erst für den Monat Januar relevant werden und erst dann verbindlich kommuniziert werden können.


Das Präsidium erachte die Impfung gegen das Coronavirus als wirkungsvolle Möglichkeit, die Pandemie einzudämmen. Zur 2G-Regel, also nur Geimpften und Genesenen Zutritt zu gewähren, hat die Spitze der Europa-Uni eine eindeutige Haltung: „Das Präsidium hätte bereits gern zum Beginn der Präsenzlehre 2G eingeführt und würde dies noch immer gern umsetzen“, lässt Sprecherin Antje Dreyer wissen. Allerdings liegt der Ball bei der Landesregierung, die das rechtlich ermöglichen müsste.

Wünschenswert wäre, ergänzt Antje Dreyer, „dass alle Mitglieder der Universität in den Corona-Regelungen künftig gleich behandelt würden.“ Die Sprecherin der Uni verdeutlicht: Sollte dies durch Landesregelung vorgesehen werden, stehe das Präsidium einer 2G-Regelung, die lediglich in der Lehre angewendet werden könnte, dennoch offen gegenüber, wenngleich diese möglicherweise nicht überall umgesetzt werden könne.

3G-Regel am Arbeitsplatz

Die EUF befürworte die 3G-Regel am Arbeitsplatz, wie sie das Bundesarbeitsministerium vorschlägt. „Die Kontrolle von 3G bei allen Beschäftigten und nicht nur, wie bisher durch Landesregelung vorgesehen, der Studierenden und in der Lehre tätigen Personen ermöglicht, wird begrüßt.“ So würde eine gleiche Behandlung aller Personen auf dem Campus stattfinden.


An der Hochschule steht 2G indes „zurzeit nicht zur Debatte“, sagt Pressesprecher Torsten Haase. „Mit unseren bisherigen Regelungen, die in regelmäßigen wöchentlichen internen Runden überprüft werden, haben wir gute Erfahrungen gemacht.“ Man werde die Regelungen allerdings überprüfen, sollte sich die Corona-Lage verschärfen. Man stehe wie viele in enger Abstimmung mit dem Wissenschaftsministerium.

„Sollte die Lage es jedoch erfordern, könnten wir im Wege des Hausrechts solche Regelungen einführen, um Studierende und Mitarbeitende zu schützen“, ergänzt Torsten Haase und begründet das mit der so verstandenen „Fürsorgepflicht den Hochschulangehörigen gegenüber“.

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Hannah Dobiaschowski
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