Kriminalität

Geständnis: Freiheitsstrafe für Flensburger Autobrandstifter

Geständnis: Freiheitsstrafe für Flensburger Autobrandstifter

Geständnis: Freiheitsstrafe für Flensburger Autobrandstifter

Julian Heldt/shz.de
Flensburg
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Mit Maske und Kapuzenjacke betrat der 35-jährige Angeklagte am Freitag das Amtsgericht Flensburg. Foto: Marcus Dewanger

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Der 35-Jährige räumte vor Gericht ein, im Herbst 2022 in der Gartenstraße in Flensburg zwei Autos angezündet zu haben. Auch das Entzünden einer Gerüstplane in der Nähe eines Wohngebäudes an der Marienkirche gestand er.

Es ist das erste Urteil im Rahmen der unheimlichen Brandserie im vergangenen Jahr: Das Amtsgericht Flensburg hat am Freitagmittag gegen einen 35-Jährigen eine Freiheitsstrafe ausgesprochen.

Nach einem längeren Verständigungsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung räumte der Angeklagte ein, am frühen Morgen des 29. September in der Gartenstraße in der Flensburger Neustadt zwei Autos in Brand gesetzt zu haben. Weil die Flammen überschlugen, geriet auch ein drittes Fahrzeug in Brand.

Zudem räumte der Angeklagte ein, am 1. Oktober die Plastikplane eines Baugerüstes an der Marienkirche angezündet zu haben. Weil sich in unmittelbarer Nähe eine Wohnung von einer Frau und ihrem zweijährigen Kind befand, bewertete das Gericht diese Tat als versuchte schwere Brandstiftung.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den vorbestraften Angeklagten zwei Jahre und drei Monate Haft, die Verteidigung ein Jahr und neun Monate. Das Schöffengericht übernahm schließlich die Forderung der Verteidigung.

Der Angeklagte wurde demnach zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monate verurteilt. Seit dem 14. Oktober 2022 befindet er sich in U-Haft. Diese wird ihm auf seine Haftstrafe angerechnet. Der Vorwurf einer dritten, ebenfalls mitangeklagten Autobrandstiftung am 29. September 2022 in der Werftstraße, wurde fallengelassen.

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