Kreis Schleswig-Flensburg

Geflügelpest in Harrislee und Sörup nachgewiesen

Geflügelpest in Harrislee und Sörup nachgewiesen

Geflügelpest in Harrislee und Sörup nachgewiesen

SHZ
Sörup
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Fälle von Geflügelpest sind am Südensee bei Sörup und in Harrislee bestätigt worden. Foto: Fleig/Eibner-Pressefoto/Imago Images/shz.de

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Spaziergänger werden gebeten, tote Wildvögel den Ordnungsämtern zu melden. Ein Aufstallungsgebot hat das Kreisveterinäramt bisher nicht erlassen.

Wie der Leiter des Kreisveterinäramtes in Schleswig, Volker Jaritz, mitteilt, ist nun durch das Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auch bei zwei tot aufgefundenen Wildvögeln in Harrislee und am Südensee bei Sörup das hochpathogene Geflügelpestvirus nachgewiesen worden.

In Schleswig-Holstein hat es seit Oktober über 100 positive Befunde bei Wildvögeln und drei Einträge auch beim Hausgeflügel gegeben.

Die auch als Vogelgrippe bekannte aviäre Influenza ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel.

Veterinäramt mahnt zur Vorsicht

Vor diesem Hintergrund weist Jaritz alle Geflügelhalter darauf hin, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen stringent einzuhalten und konsequent umzusetzen. Geflügel soll nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Der direkte Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln, zum Beispiel auf Wasserflächen wie Teichen, ist zu vermeiden.

Weiterlesen: Geflügelpest in Nordfriesland: Kreisweites Aufstallungsgebot ab Dienstag

Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Wenn Vogelhalter bemerken, dass es in ihrem Bestand ungewöhnlich viele Todesfälle gibt, müssen sie sofort einen Tierarzt rufen, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sämtliche Geflügelhaltungen sind beim Veterinäramt anzumelden.

Alle Bürger werden gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln den jeweiligen Ordnungsämtern zu melden, damit das Einsammeln und eine Beprobung in Absprache mit dem Veterinäramt erfolgen kann. Von einem Aufstallungsgebot, das in einigen Kreisen in Schleswig-Holstein bereits verfügt wurde, möchte Jaritz zum jetzigen Zeitpunkt noch absehen.

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