Sylt

Ferienwohnungen: Unternehmer wollen Zuwachs stoppen

Ferienwohnungen: Unternehmer wollen Zuwachs stoppen

Ferienwohnungen: Unternehmer wollen Zuwachs stoppen

Sylter Rundschau/shz.de
Westerland
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Ein „unkontrollierter Zuwachs an Ferien- und Zweitwohnungen“ sei zwingend zu vermeiden, sagen die Sylter Unternehmer.  Das neue Beherbergungskonzept könnte alte Ferienwohnungen allerdings illegal machen. Foto: imageBROKER/Wolfgang Diederich/shz.de

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Der Verein der Sylter Unternehmer befürwortet zwar das Beherbergungskonzept 2023, das Ferienwohnen und Zweitwohnen reglementieren soll. Ferienwohnungen könnten allerdings zum Teil rechtswidrig werden.

In einer Stellungnahme hat der Verein der Sylter Unternehmer (SU) auf die Dringlichkeit eines zu entwickelnden Konzeptes zur Gestaltung von Dauerwohnen, Ferienwohnen und Zweitwohnen für Sylt hingewiesen. „Der Verein Sylter Unternehmer begrüßt ausdrücklich die Erstellung eines Konzeptes zur Gestaltung von Dauerwohnen, Ferienwohnen und Zweitwohnen“, heißt es wörtlich. Dies sei zwingend notwendig, um eine positive Dauerwohnraumentwicklung auf der Insel Sylt zu erreichen.

Allerdings gelte es, das sogenannte Beherbergungskonzept „unter Berücksichtigung der Bedürfnisse unserer Bürgerinnen und Bürger umzusetzen“. Dafür sei es unter anderem notwendig, die Strukturen der jeweiligen Plangebiete in den Ortsteilen zu berücksichtigen.

Insbesondere sei es erforderlich, die Gebäude zu schützen, die zu einem Zeitpunkt errichtet wurden, als eine Differenzierung zwischen Ferienwohnen, Dauerwohnen und Wohnen noch nicht vorgenommen wurde.

Die Unterscheidung zwischen Dauerwohnen, Ferienwohnen und Wohnen sei erst Ende der 1990er beziehungsweise Anfang der 2000er Jahre begrifflich eingeführt worden. Diejenigen, die nach diesem Zeitraum Gebäude errichtet haben, erhielten laut SU Baugenehmigungen, die die Begrifflichkeit „Dauerwohnung“ und „Ferienwohnung“ ausweisen. Alle, die vor diesem Zeitraum Gebäude errichtetet haben, erhielten Baugenehmigungen, die die Begrifflichkeit „Wohnungen“ ausweisen.

Beherbergungskonzept 2023 könnte Sylter Familien schaden

Konkret bedeutet dies, dass mit der Umsetzung des Beherbergungskonzeptes alle Ferienwohnungen, die vor der Einführung errichtet wurden, als rechtswidrig einzustufen sind. Für viele Sylter Familien, die sich ihr Eigenheim nur durch die Vermietung an Feriengäste finanzieren konnten, würde dies den finanziellen Kollaps bedeuten.

Und das, wo „wir doch mit der Umsetzung eines Konzeptes die Sylter schützen, aber die erhebliche Anzahl von baurechtlich ausgewiesenen Ferienwohnungen reglementieren wollen“, schreiben die Unternehmer. Diese Ferienwohnungen seien für den unkontrollierten Zuwachs verantwortlich. Der Tourismus bleibe der wichtigste Wirtschaftszweig der Insel.

In dem Zusammenhang gelte es die Sylter Identität zu schützen, ein „unkontrollierter Zuwachs an Ferienwohnungen und Zweitwohnungen“ sei zwingend zu vermeiden.  

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