Naturschützer und Jäger

Emotionale Debatte im Landtag: Wann soll der Wolf abgeschossen werden?

Wann soll der Wolf abgeschossen werden?

Wann soll der Wolf abgeschossen werden?

Kay Müller/shz.de
Kiel
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Wenige Wochen alt: die Wolfswelpen im Segeberger Forst. Foto: dpa/shz.de

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Kurz nachdem in Schleswig-Holstein das erste Wolfsrudel entdeckt worden ist, streitet der Landtag in Kiel über die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Bald sollen Jäger zudem auch das ganze Jahr über Waschbären und Nutrias schießen dürfen –...

Sandra Redmann hat da mal eine Frage: „Was soll der Wolf im Jagdrecht?“, will die SPD-Abgeordnete im Landtag wissen. Denn genau das plant die schwarz-grüne Koalition, für die Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) gerade vorgetragen hat, warum er das für wichtig hält. Doch Redmann sieht das ganz anders: „Sie wollen nur ein geregeltes Verfahren durcheinander bringen.“ Für sie ist klar: „Mit diesem Gesetzentwurf helfen Sie keinem einzigen Weidetierhalter in Schleswig-Holstein und keiner Jägerschaft.“

Es wird dann fast noch emotionaler, als Oliver Kumbartzky ans Rednerpult tritt. „Wir brauchen eine Abkehr von ihrer romantisierenden Wolfsschutzpolitik, Frau Redmann, hin zu einem echten Weidetierschutz“, ruft der FDP-Abgeordnete in den Plenarsaal. Er lobt Schwarz‘ Entwurf ausdrücklich, weil er den Jägern Rechtssicherheit bei Abschüssen von Wölfen gebe.

Genau das bezweifelt kurz darauf Christian Dirschauer. Allerdings findet es der SSW-Chef grundsätzlich positiv, dass es nach 200 Jahren wieder ein Wolfsrudel in Schleswig-Holstein gibt.

Doch was soll sich jetzt konkret ändern, wenn der Wolf im Jagdrecht steht? „Das bedeutet nicht, dass der Wolf bejagt werden darf“, sagt Dirk Kock-Rohwer (Grüne). „Denn der Wolf bleibt das ganze Jahr über geschützt“, ergänzt Werner Schwarz. „Allerdings muss es möglich sein, für Problemwölfe, die mehrfach Herdenschutzzäune überwunden und Nutztiere gerissen haben, zeitnahe Abschüsse zu tätigen“, erklärt Hauke Göttsch (CDU). „Das können wir Jäger.“ Die „Ausnahme der Entnahme“, wie Schwarz den Abschuss des unter Naturschutz stehenden Wolfes nennt, wenn er denn auffällig oder schwer verletzt ist, wird erleichtert. Allerdings entlaste das die Nutztierhalter nicht davon, ihre Tiere vor dem Wolf zu schützen.

Schwarz will auch den so genannten invasiven Arten an den Kragen, die künftig ganzjährig und sogar mit Nachtsichtgeräten bejagt werden sollen. Das betrifft etwa den Marderhund und den Waschbären, aber auch die Nutrias (Biberratten), die laut Göttsch gerade an den Deichen massive Schäden verursachen. Dazu sollen die Jäger bei so genannten Gesellschaftsjagden künftig die vorherige Teilnahme an einem Schießtraining nachweisen.

Ausschuss berät weiter

Das findet auch Sandra Redmann gut. Was aber den Abschuss des Wolfes angeht, hat die SPD-Politikerin noch Redebedarf. So findet sie es problematisch, dass künftig das CDU-geführte Landwirtschafts- gemeinsam mit dem Grün-angeführten Umweltministerium über den möglichen Abschuss von Problemwölfen entscheiden müssen. Darüber kann Redmann dann nach der Sommerpause im zuständigen Ausschuss mit der weiter debattieren.

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