Brandserie

Elftes Feuer im Hochhaus in Harrislee: Warum hängen dort noch keine Kameras?

Elftes Feuer im Hochhaus in Harrislee: Warum hängen dort noch keine Kameras?

Elftes Feuer in Harrisleer Hochhaus - und noch keine Kameras

Julian Heldt/shz.de
Harrislee
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Am Mittwochmorgen brannte es in der Hohen Mark 16 in Harrislee zum elften Mal. Foto: Sebastian Iwersen/shz.de

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Unter den Bewohnern des Harrisleer Hochhauses wird der Ruf nach Videoüberwachung in dem Gebäude laut. Zu möglichen Datenschutzbedenken äußert sich nun die Landesdatenschutzbeauftragte Marit Hansen. Auch die Hausverwaltung bezieht Stellung.

Es ist eine Brandserie, die es bisher so noch nicht gegeben hat: Seit mehreren Monaten treibt ein Feuerteufel in Harrislee sein Unwesen. Allein im Hochhaus Hohe Mark 16 kam es in diesem Jahr bereits zu elf Feuerwehreinsätzen, allesamt verursacht durch Brandstiftungen.

Wahlweise wird im Keller, Treppenhaus oder neuerdings auch im Fahrstuhl des Mehrfamilienhauses gezündelt. Anwohner fordern nun lautstark die Installation von Kameras in dem Gebäude, etwa auf den Fluren. „Egal mit wem man spricht, die Menschen im Haus und in der Nachbarschaft haben alle Angst“, sagt Aufzugmechaniker Mario Hellberg, der am Mittwochmorgen den jüngsten Brand im Fahrstuhl entdeckt hatte.

Gemeinsam mit dem langjährigen Mieter Horst Jensen geht er davon aus, dass die Kameras bisher aus Datenschutzgründen nicht installiert wurden.

Unsere Redaktion hat bei Marit Hansen, der Landesbeauftragten für Datenschutz in Schleswig-Holstein, nachgefragt, wie sie die Angelegenheit bewertet.

Videoüberwachung wäre zu rechtfertigen

„Videoüberwachung ist keine Universallösung für alle Probleme. Wichtig ist dabei, die Rechte und Interessen von allen Betroffenen (Bewohnern, Besuchern, Lieferanten usw.) im Blick zu haben. Eine Brandserie, die Leib und Leben bedrohen kann, kann eine Videoüberwachung rechtfertigen, wenn Alternativen wie beispielsweise das Abschließen der Haustür, um den Zugang für den Brandstifter zu verhindern, nicht erfolgversprechend sind“, sagt die Expertin.

Videoüberwachung wäre in der Hohen Mark 16 demnach möglich, da bisher andere Maßnahmen die Brandserie nicht eindämmen konnten. 

Im Falle einer Installation von Videokameras müsse entschieden werden, welche Bereiche von ihnen erfasst und welche ausgenommen werden sollen, so Hansen. Zum Beispiel dürfe nicht in Wohnungen hinein gefilmt werden. Auch sei eine zeitliche Beschränkung möglich. Allerdings beschränken sich die Brandstiftungen in dem Harrisleer Hochhaus inzwischen nicht mehr nur auf die Nacht.

„Die Betroffenen müssen außerdem über die Videoüberwachung und deren Zwecke informiert werden. Es muss weiterhin vorab geklärt werden, wie lange die Aufnahmen gespeichert werden und wer sie unter welchen Bedingungen sichtet“, sagt Hansen. Möglich wäre, dass keine Sichtung des Videomaterials durch den Vermieter oder die Bewohner stattfindet, sondern das Material direkt an die Polizei übergeben wird.

ZBVV möchte sich nicht äußern

Die Hausverwaltung ZBVV wollte sich auf Anfrage von shz.de nicht zu einer möglichen Installation von Videokameras in dem Gebäude äußern. „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu einem laufenden Ermittlungsverfahren nicht äußern werden. Die ZBVV steht im Austausch mit der Polizei und unterstützt diese bei ihren Ermittlungen“, so ein Sprecher.

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