Corona in Nordfriesland

Diese Corona-Regeln werden in Husum und Nordfriesland bis 20. März gelockert

Diese Corona-Regeln werden in Husum und Nordfriesland bis 20. März gelockert

Diese Corona-Regeln werden bis 20. März gelockert

SHZ
Nordfriesland
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Spätestens mit Beginn der Osterferien wird die Maskenpflicht in der Schule aufgehoben. Foto: Sebastian Gollnow/shz.de

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Zwischen dem 19. Februar und dem 20. März fallen in Schleswig-Holstein fast alle Corona-Regeln. Die Maskenpflicht an den Schulen soll auch in Husum, Niebüll, SPO und ganz Nordfriesland mit den Osterferien fallen.

Die Landesregierung hat am Dienstag, 15. Februar, einen Stufenplan für die Lockerung der Corona-Beschränkungen beschlossen. In mehreren Schritten werden auch in Nordfriesland die Corona-Regeln gelockert oder wieder ganz zurückgenommen.

Stufe 1

In einer ersten Stufe wird es ab Sonnabend, 19. Februar, Änderungen der Kontaktbeschränkungen geben:

  • Sind alle Teilnehmenden geimpft oder genesen, fallen alle Beschränkungen weg. Das gilt dann auch für private Veranstaltungen in Lokalen und Restaurants.
  • Für private Treffen gilt: Nehmen ungeimpfte Personen teil, gilt eine Obergrenze von 25 Personen.

Stufe 2

In einer zweiten Stufe gilt ab dem 3. März:

  • Die bisherigen 2G- und 2G-Plus Regeln entfallen größtenteils. An ihre Stelle tritt die 3G-Regel. Das gilt für die Bereiche Beherbergung, Sportausübung, Freizeit und Kultur, körpernahe Dienstleistungen und die außerschulische Bildung. Erforderlich bleibt jeweils ein Hygienekonzept. In einigen Bereichen kommt eine punktuelle Maskenpflicht dazu.
     
  • Ausnahmen werden hier nur noch bei Großveranstaltungen und in Diskotheken gelten. Hier gilt 2G beziehungsweise 2G-Plus. Bei Veranstaltungen im Innenbereich mit weniger als 500 Teilnehmern gilt 3G. Im Außenbereich gibt es keine Vorgaben im Hinblick auf den Impfstatus.
     
  • Bei Großveranstaltungen ab 500 Teilnehmern wird sich Schleswig-Holstein in der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch für einen großen Schritt in Richtung Normalität einsetzen. Es soll möglichst bundesweit mehr ermöglicht werden. Hier sollen dann 2G-Regelungen und eine punktuelle Maskenpflicht gelten.

Gastronomie und Freizeit

  • In der Gastronomie bleibt es bei der Maskenpflicht im Innenbereich, es gilt 3G. Für Diskotheken gilt 2G-Plus.
     
  • Bei körpernahen Dienstleistungen bleibt es beim Hygienekonzept sowie der Maskenpflicht. Für die 3G-Vorgabe gibt es eine Ausnahme im Bereich pflegerisch notwendiger und medizinischer Behandlungen.
     
  • Im Freizeit- und Kulturbereich ist künftig lediglich ein Hygienekonzept sowie eine punktuelle Maskenpflicht und 3G erforderlich.
     
  • Beim Sport entfällt die Beschränkung der Zahl der Wettbewerbsteilnehmer. Erforderlich bleibt ein Hygienekonzept. Auch hier gilt dann 3G.
     
  • Für Versammlungen und Religionsgemeinschaften entfallen die Teilnehmerbegrenzungen. Alternativ zu 3G kann auf die Besetzung von Plätzen im Schachbrettmuster zurückgegriffen werden. Hygienekonzept und punktuelle Maskenpflichten – etwa beim Gemeindegesang – gelten weiter.

Tourismus

  • Für Beherbergungen gilt ab dem 3. März die 3G-Regelung.
  • Auch für den Tourismus an sich gilt dann 3G. Die Maskenpflicht im Innenbereich bleibt bestehen.

Stufe 3

In einer dritten Stufe werden zum 20. März in den genannten Bereichen auch die 3G-Regelungen fallen.

Unabhängig von dem Stufenplan: Schule und Kita

In der Kita wird die Umfeldtestung eines Elternteils zunächst fortgesetzt. Über die Details für die Zeit ab dem 20. März wird in den kommenden Wochen beraten.

In der Schule werden die Kohorten ab dem 3. März aufgehoben. Ab dem 20. März werden Tests nicht mehr verpflichtend sein, jedoch weiterhin kostenlos angeboten. Spätestens mit Beginn der Osterferien wird die Maskenpflicht in der Schule aufgehoben.

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