Schleswig-Holstein lockert

Diese Corona-Regeln gelten noch ab dem 3. April in Flensburg

Diese Corona-Regeln gelten noch ab dem 3. April in Flensburg

Diese Corona-Regeln gelten noch ab dem 3. April in Flensburg

SHZ
Flensburg/Kiel
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Foto: IMAGO/Christian Ohde

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Übersicht: Ab dem 3. April fallen in Schleswig-Holstein fast alle Corona-Regeln. Im ÖPNV und in besonders geschützten Einrichtungen bleibt allerdings eine Maskenpflicht bestehen.

Die Landesregierung in Kiel hat am Dienstag angepasste Corona-Regeln für Schleswig-Holstein beschlossen. Über Sonntag, den 3. April, hinaus gelten weiterhin Masken- und Testpflichten in Einrichtungen für besonders vulnerable Personengruppen. Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin im öffentlichen Personennahverkehr.

In anderen Bereichen des öffentlichen Lebens werden bisher geltende Maskenpflichten in Empfehlungen umgewandelt. Diese gelten vor allem in Bereichen, in denen eine große Anzahl von Menschen in Innenräumen zusammenkommt oder dichtes Gedränge die Übertragungswahrscheinlichkeit des Corona-Virus erhöht, insbesondere, wenn die Teilnehmenden sich nicht kennen.

Die verbleibenden Corona-Regeln in SH

Maskenpflichten gelten noch für:

  • Externe Personen in Krankenhäusern (FFP2).
  • Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen.
  • In Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie bei Pflegeeinrichtungen.
  • Bei Dienstleistungen ambulanter Pflegedienste für alle Personen, soweit dies mit der Art der Dienstleistung vereinbar ist.
  • In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich Taxen und Schulbussen
  • Die Maskenpflicht in Bahnhofsgebäuden entfällt.

Corona-Testpflicht bleibt in SH bestehen für:

  • Mitarbeitende und Eltern in Kitas und für Kindertagespflegepersonen (dreimal wöchentlich, Regelung vorerst bis 18. April). Das Land SH stellt hierfür weiterhin kostenlos Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Auch den Mitarbeitenden und Kindertagespflegepersonen stellt das Land weiterhin einen Test wöchentlich zur Verfügung.
  • Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe bestehen.
  • Krankenhäuser: ein dem Infektionsgeschehen angemessenes Testkonzept ist Teil des Hygieneplanes.

Empfehlungen statt Verordnungen in Schleswig-Holstein

Das Land SH empfiehlt weiterhin grundsätzlich in Innenräumen, in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Im Sinne der allgemeinen Hygienemaßnahmen sollte außerdem grundsätzlich auf Hygiene geachtet werden. Hierzu wird Betreibern sowie Veranstaltern empfohlen, entsprechende Hygienemaßnahmen wie Möglichkeiten zur Händedesinfektion, Reinigung von Oberflächen und Sanitäranlagen sowie regelmäßiges Lüften zu gewährleisten. Weiterhin kann auch freiwillig ein QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des RKI bereitgestellt werden.

Die Änderungen der Verordnung basieren auch auf den Anpassungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes, welches ab dem 3. April nur noch bestimmte Einschränkungen unter strengen Voraussetzungen zulässt.

Die Verordnung wird unter auf der Landesseite online veröffentlicht.

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