Energiewende in Schleswig-Flensburg

Amt Arensharde macht es vor: Wie der Ausbau der Photovoltaik gelingen kann

Wie der Ausbau der Photovoltaik gelingen kann

Wie der Ausbau der Photovoltaik gelingen kann

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Amt Arensharde
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Windkraft und Photovoltaik sind wichtige Bausteine bei der Energiegewinnung. Experten erwarten einen Boom bei Photovoltaik-Anlagen. Die Frage ist: Wo werden sie am besten platziert? Foto: Christian Charisius/dpa/shz.de

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Experten erwarten eine Boom bei der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Wo sie aufgestellt werden, darüber müssen die Gemeinden entscheiden und das schon bald.

Experten erwarten eine Boom bei der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Wo sie aufgestellt werden, darüber müssen die Gemeinden entscheiden und das schon bald.

Einen wahren Boom an Anfragen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-Anlagen) erwarten Experten schon in diesem Jahr. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist erklärtes politisches Ziel, und auch die Gewinnerwartungen für solche Projekte sind gut. Doch nach Windrädern nun die Landschaft mit Photovoltaik-Anlagen zuzupflastern, ist nicht unumstritten. Außerdem benötigen PV-Anlagen große Flächen, die hierzulande in vielen Fällen vorher landwirtschaftlich genutzt wurden. Weiter steigende Bodenpreise werden erwartet – von befürchteten Beeinträchtigungen für die Natur und nicht zuletzt die Anwohner gar nicht zu sprechen.

Im Amt Arensharde versucht man frühzeitig, einen möglichen Wildwuchs durch ein koordiniertes Vorgehen zu verhindern. „Wir haben schon Anfragen gehabt nach weiteren Photovoltaik-Flächen“, erklärt Christoph Tams, Teamleiter der Bauverwaltung im Amt Arensharde. Im Amt gebe es bereits PV-Flächen in Silberstedt, Treia, Lürschau und Bollingstedt. Anfragen unter anderem für Ellingstedt und Hollingstedt und Hüsby lägen vor. „Gemeindegrenzen spielen hierbei keine Rolle. Deshalb haben wir entschieden, ein Standortkonzept zu entwickeln.“

Konzept für die besten Standorte neuer PV-Anlagen

In dem Standortkonzept sollen nun geeignete Flächen in Lürschau, Bollingstedt, Jübek und Schuby ermittelt und damit für die weitere Planung vorbereitet werden. Allen vier Gemeinden ist gemeinsam, dass sie über Flächen verfügen, die durch ihre Lage an der Autobahn 7 oder an der Bahn bereits als belastet gelten und sie deshalb für andere Nutzungen weniger geeignet sind. Treia, Hollingstedt, Ellingstedt und Hüsby seien nicht Teil des Standortkonzeptes. „Auch Silberstedt will selber darüber entscheiden“, so Tams.

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Die Gemeinden entscheiden

Michaela Hartwig vom Planungsbüro ProRegione, das im Auftrag des Amtes das Konzept erstellt, untersucht derzeit die vier Gemeindegebiete anhand von geographischen Daten und unter Berücksichtigung der gemeindlichen Vorgaben, wie etwa bestehende Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Denn im Gegensatz zu der Genehmigung von Windkraftanlagen, die als privilegierte Bauvorhaben auf vom Land als geeignet ausgewiesenen Flächen errichtet werden dürfen, liegt die Genehmigung von PV-Anlagen in den Händen der Gemeinden.

Tabu-Flächen ermitteln und künftige Entwicklung beachten

Zu Hartwigs Aufgaben gehört es, Tabu-Flächen, wie Naturschutzgebiete, Waldstücke aber auch Gewässer und Siedlungsränder zu identifizieren, in denen der Bau von PV-Anlagen nicht infrage kommt und die Bereiche zu ermitteln, in denen deren Bau möglich erscheint. „Dabei berücksichtigen wir auch, welche Flächen die Gemeinden für ihre wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung vorgesehen haben. Wir wollen nicht, dass sich die Gemeinden mit den Photovoltaik-Anlagen ihre künftigen Entwicklungsmöglichkeiten verbauen.“

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Unterschiedliche Ausgangslagen in den Gemeinden

Dabei seien die Ausgangsvoraussetzungen der Gemeinden durchaus unterschiedlich. Bollingstedt etwa habe etliche Tabu-Zonen, verfüge aber schon über eine PV-Fläche an der Autobahn. Dort wolle man nun insbesondere wissen, ob diese erweitert werden kann. „Ansonsten wollen sie PV-Anlagen aus der Gemeinde heraushalten“, so Hartwig. Andere Gemeinden, wie Jübek, das nur einen kleinen Anteil an Tabu-Flächen aufweise, wollten das gesamte Gemeindegebiet überprüft haben und erst anschließend entscheiden.

Windkraft hat Vorrang

Dass die Gemeinden mitentscheiden, wo und in welcher Größe auf ihrem Gebiet Photovoltaik-Anlagen entstehen, sei in dem von der Landesregierung verabschiedeten „Solarerlass“ ausdrücklich vorgesehen, so Hartwig. Für einige Gemeinden sei auch die Frage interessant, ob PV-Anlagen auch auf bereits durch Windparks belasteten Flächen entstehen dürfen. Dafür seien vor allem zwei Dinge zu berücksichtigen, erklärt Hartwig. „Die Windkraft ist privilegiert, die Windkraftnutzung hat Vorrang. Und eine andere Nutzung darf dazu nicht in Konkurrenz stehen. Aber die Bildung sogenannter Energie-Cluster ist möglich“, so die Planerin. Also etwa in Randbereichen von Windparks und dort, wo beispielsweise kein Repowering der Windkraftanlagen mehr möglich ist.

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Erste Erkenntnisse liegen vor

Die ersten Daten hat Hartwig bereits ermittelt und will sie in den nächsten Wochen den Gemeindevertretungen vorstellen. Den Anfang macht sie in der Gemeinde Lürschau. Dort, so hat Hartwig festgestellt, gibt es einen Potenzialraum von 50 bis 80 Hektar, auf denen PV-Anlagen denkbar wären. Letztlich entscheide die Gemeinde, wie viel sie von dieser Fläche für die Photovoltaik zur Verfügung stellen will.

Klarheit bis zum Sommer

„Im nächsten Schritt müssen die Gemeinden dann überlegen, welche Flächen für sie in Frage kommen und welche nicht.“ Das sei für die Gemeinden in der Praxis oft gar nicht so einfach, da sie Entscheidungen über ihre langfristigen Entwicklungspotenziale treffen müssten. Letztlich geht Hartwig aber davon aus, dass das Photovoltaik-Standortkonzept für die vier Gemeinden im Amt Arensharde bis zum Sommer steht.

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