Mobilität

Ampelkoalition sieht kein „überragendes öffentliches Interesse“ für die A20

Ampelkoalition sieht kein „überragendes öffentliches Interesse“ für die A20

Koalition zur A20: Kein überragendes öffentliches Interesse

Henning Baethge/shz.de
Berlin
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Umstrittenes Projekt: Die Küstenautobahn A20 Foto: Frank Söllner/shz.de

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Auf ihrer Marathonsitzung streicht die Ampelkoalition die Küstenautobahn A20 aus einem Gesetzentwurf für schnelleren Straßenbau. Das Projekt droht auf die lange Bank zu geraten.

Die Ampelkoalition in Berlin sieht für den Weiterbau der Küstenautobahn A20 von Bad Segeberg bis nach Westerstede in Niedersachsen kein „überragendes öffentliches Interesse“. Damit wird es keine besondere Planungsbeschleunigung für das umstrittene Projekt geben. Das geht aus den Beschlüssen des Koalitionsausschusses von SPD, Grünen und FDP am Dienstag hervor.

Laut dem 16-seitigen Beschlusspapier soll ein „überragendes öffentliches Interesse“ im Straßenbau nur für eine „eng begrenzte Zahl von besonders wichtigen Projekten und Teilprojekten zur Engpassbeseitigung“ gesetzlich festgelegt werden. Diese Vorhaben müssen im Bundesverkehrswegeplan entweder in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung“ eingeordnet sein oder in die Kategorie „Laufende und fest disponierte Vorhaben zur Engpassbeseitigung“. Beides ist bei der A20 nicht der Fall.

Kieler SPD-Politiker Stein bestätigt den Beschluss

Der Kieler SPD-Bundestagsabgeordnete und Verkehrspolitiker Mathias Stein bestätigte am Dienstag abend gegenüber shz.de den Beschluss der Ampel zur Streichung der A20 aus dem Gesetzentwurf zur Planungsbeschleunigung. „Für die A20 wird kein überragendes öffentliches Interesse festgelegt“, sagte er. Das bedeute aber nicht, dass die Autobahn nicht weitergebaut werde.

Prozesse gegen A20 drohen sich zu verzögern

Allerdings droht die 200 Kilometer lange und mindestens sechs Milliarden Euro teure Fortführung der A20 nun auf die lange Bank zu geraten. Denn ohne das „überragende öffentliche Interesse“, das seit kurzem für den Bau von Windparks, Stromleitungen und Flüssiggas-Terminals gilt, bleibt es zum einen schwierig, den Bau der A20 vor Gericht gegen Natur- und Klimaschützer zu verteidigen – bisher waren die Umweltverbände mit vier von fünf Klagen gegen die Autobahn erfolgreich.

Zum anderen muss das Bundesverwaltungsgericht künftig andere Verfahren vorziehen – und Verhandlungen über Klagen gegen die A20 damit nach hinten schieben. Denn die Verwaltungsgerichte müssen neuerdings Prozesse zu Projekten von überragendem öffentlichen Interesse „besonders priorisieren“. Alle übrigen beklagten Vorhaben werden hintangestellt – und drohen sich daher noch stärker zu verzögern.

Kein „Deutschland-Tempo“ für die Küstenautobahn

Daher wollte Bundesverkehrsminister Volker Wissing ursprünglich gleich für sämtliche Autobahnprojekte aus dem Bundesverkehrswegeplan ein überragendes öffentliches Interesse gesetzlich festlegen – und damit das von Bundeskanzler Olaf Scholz verkündete „neue Deutschland-Tempo“ auch im Straßenbau möglich machen. Doch für die A20 wird es jetzt anders als vom FDP-Minister geplant nicht kommen.

Unionsvize Wadephul: „Klare Niederlage der FDP“

Der schleswig-holsteinische CDU-Bundestagsabgeordnete und Unionsfraktionsvize Johann Wadephul übte am Dienstag abend deutliche Kritik am Beschluss der Ampel. „Das ist ein schlechtes Ergebnis für Schleswig-Holstein und eine klare Niederlage der FDP“, sagte er. Die Grünen hätten sich „mit ihrer A20-Skepsis durchgesetzt“. Es werde nun „weitere zwanzig Jahre bis zur Fertigstellung der A20 brauchen“.

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