Alles nur heiße Luft?

2G-Regel im Einzelhandel – von Kontrollen noch immer keine Spur

2G-Regel im Einzelhandel – von Kontrollen noch immer keine Spur

2G-Regel im Einzelhandel – von Kontrollen noch immer keine Spur

SHZ
Schleswig
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Bis zu 500 Euro Bußgeld sollten drohen, wenn man ohne Impf- oder Genesenenausweis shoppen geht. Bislang jedoch nur in der Theorie. Foto: Marle Liebelt Foto: 90037

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Seit knapp einer Woche gilt 2G auch im Einzelhandel. Bislang hatte diese Regel in Schleswig und dem Kreis jedoch keine Konsequenzen. Denn die Stadt durfte die Einhaltung bislang gar nicht kontrollieren.

Seit knapp einer Woche gilt beim Shoppen: Nur Geimpfte oder Genesene dürfen in die Geschäfte. Das trifft Ungeimpfte besonders, weil in der Vorweihnachtszeit viele Erledigungen anstehen und Geschenke gekauft werden müssen.

Anfang der Woche haben wir uns in Schleswig umgehört, wie die neue Regelung bei den Läden ankommt und die Resonanz war positiv. Generell fühlen sich viele Kunden und auch das Verkaufspersonal besser geschützt, wenn sie wissen, dass keine Ungeimpften im Geschäft sind.

Weiterlesen: Kaum Kontrollen in Schleswig – trotzdem kommt die 2G-Regel beim Shoppen gut an

Spontane Umsetzung der neuen Regel

Wie so oft in dieser Pandemie wurde diese Regel kurzfristig beschlossen und musste auch dementsprechend kurzfristig umgesetzt werden – in diesem Fall von den Ladenbetreibern. Am Freitag, 3. Dezember, hat die Landesregierung 2G für den Einzelhandel beschlossen, am nächsten Tag trat sie in Kraft.

Der Mehraufwand für die Ladenbetreiber ist in diesem Falle überschaubar: Zwei Mal am Tag sind sie verpflichtet, eine Kontrolle durchzuführen. Dass das erfolgt ist, wann und durch wen, ist zu dokumentieren. Die Geschäfte müssen jedoch weder die Personalien der kontrollierten Kunden erfassen, noch das Ergebnis der Kontrolle. Sollte jemand nicht nachweisen können, dass er oder sie geimpft oder genesen ist, muss die Person das Geschäft umgehend verlassen.

Damit soll es das aber auch gewesen sein. Die ganze Woche über waren zwar Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) der Stadt auch im Stadtweg unterwegs, kontrolliert haben sie jedoch niemanden.

Weiterlesen: 2G in Schleswig-Holstein: Diese Regeln gelten ab Samstag im Einzelhandel

Alles heiße Luft?

Mal abgesehen davon, dass Ungeimpfte ihren Einkauf nicht fortsetzen können, sollten sie bei den zwei Mal täglich stichprobenartig erfolgenden Kontrollen auffliegen, hat die neue Regelung also keine Konsequenzen. Ist die 2G-Regel also eine Regel ohne Kontrollen und Strafen und damit nur heiße Luft?

Die Antwort lautet: Ja. Zumindest in dieser ersten Woche. Nachdem eine Anfrage bei der Stadt bezüglich der Kontrollen ins Leere lief und darauf verwiesen wurde, dass der Kreis zuständig sei, haben wir bei diesem nachgefragt. Auf Anfrage von Donnerstagvormittag bestätigte der Kreis am Freitag, dass die Einhaltung der Corona-Verordnung und somit auch der neuen 2G-Regelung im Einzelhandel in seiner Verantwortung liege.

„Am Donnerstag haben wir gegen 18 Uhr die entsprechende Information erhalten“, konnte am Freitag dann auch Carola Hofbauer-Raup, Leiterin des KOD in Schleswig, bestätigen. Die „entsprechende Information“ ist das sogenannte Amtshilfeersuchen, das der Kreis bei den Städten und Gemeinden stellt, damit diese im Auftrag des Kreises die Einhaltung der Corona-Regeln kontrollieren. Auf eigene Faust durften die Städte und Kommunen nicht losziehen und die Einhaltung der Corona-Maßnahmen kontrollieren. Kurz: Ohne Auftrag, keine Kontrollen. So sind die Regeln.

Seit zwei Wochen keine Kontrollen durch Städte und Kommunen

„Das bisherige Amtshilfeersuchen ist am 25. November ausgelaufen“, teilte Kreissprecherin Martina Potztal dazu auf Nachfrage mit – also mit dem Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Seit dem können die Städte und Kommunen zwar ihre Ordnungshüter rausschicken und so Präsenz zeigen, kontrollieren, ob Corona-Regeln eingehalten werden, durften sie jedoch nicht.

Weiter hieß es vom Kreis, er habe „anlassbezogen selbst kontrolliert“. Sprich, man habe aufgrund von Hinweisen beispielsweise eine Kommune gebeten, eine Gastwirtschaft zu kontrollieren, ob diese sich auch konsequent an die 2G-Regel hält. Auch hätten Mitarbeiter des Gesundheitsamtes bislang vereinzelt kontrolliert, ob Corona-Vorschriften eingehalten werden. „Aufgrund der aktuellen Entwicklung, insbesondere der Ausbreitung der Omikron-Variante, hat der Kreis nunmehr ein Amtshilfeersuchen gestellt“, erklärt Martina Potztal das jetzige Vorgehen.

KOD in Schleswig kontrolliert 2G ab Montag

Wie genau die Kontrollen nun aussehen werden, und wann und wo sie erfolgen, obliegt der Stadt beziehungsweise den Kommunen. Hofbauer-Raup sagte dazu am Freitag gegenüber unserer Redaktion, dass der KOD ab Montag mit den Kontrollen beginnen werde. Am Freitag seien entsprechende Kontrollen der Stadt noch nicht erfolgt, weil die Mitteilung des Kreises von Donnerstagabend erst abgestimmt werden musste, als die Mitarbeiter des KODs bereits auf ihrer Tour unterwegs gewesen seien. „Am Montag werden wir aber damit beginnen, stichprobenartig einzelne Personen zu kontrollieren.“ Dazu dürfe der KOD auch in die von der 2G-Regel betroffenen Läden gehen und dort die Kunden nach den Nachweisen fragen.

Saftige Strafen – bei Kontrollen

Auch die Ladenbesitzer darf der KOD ansprechen, um zu erfahren, ob diese ihrer Kontroll- und Dokumentationspflicht nachkommen. „Wir werden jetzt hier keine Invasion starten und in den Geschäften einfallen“, ergänzt Hofbauer-Raup. Aber wenn auffällig sei, dass sich in einem Geschäft öfter Kunden ohne 2G-Nachweis aufhielten, „werden wir schon mal überprüfen, ob der Betreiber seiner Kontrollpflicht nachkommt“. Wenn nicht, drohen Bußgelder: Laut Landesverordnung ist ein Bußgeld von 1000 bis 3000 Euro möglich.

Für Einzelpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind und beim Shoppen erwischt werden, kann es ebenfalls teuer werden: Bis zu 500 Euro Bußgeld drohen dann.

Weiterlesen: Ungeimpft ins Geschäft in SH? Diese Corona-Bußgelder drohen

Saftige Strafen also. Aber eben nur, wenn es entsprechende Kontrollen gibt. Erst jetzt, wo das Amtshilfeersuchen des Kreises raus ist, wird die Regel zu einer Corona-Maßnahme mit echten Konsequenzen.

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