Gerichtsurteil

Vergewaltigung Augustenburg: Fünf Jahre und sechs Monate

Vergewaltigung Augustenburg: Fünf Jahre und sechs Monate

Vergewaltigung Augustenburg: Fünf Jahre und sechs Monate

Sonderburg/Sønderborg
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Das Gericht in Sonderburg Foto: Karin Riggelsen

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Am Mittwoch wurde ein 31-jähriger Mann im Sonderburger Stadtgericht wegen schwerer Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Zeugenbedrohung schuldig gesprochen. Er beantragt beim Westlichen Landesgericht eine mildere Strafe.

Ein Jahr nach der Festnahme eines 31-jährigen Mannes aus Augustenburg wurde am Mittwoch im Sonderburger Stadtgericht ein Urteil gefällt. Søren Mortensen wurde wegen besonders schwerer Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Zeugenbedrohung zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Verurteilte, der rigoros in der Gerichtsverhandlung alle schweren Vergehen am Silvesterabend 2022 abgestritten hat und sich nicht äußern wollte, ging nicht wegen des Schuldspruches in Berufung. Er wird zu einem späteren Zeitpunkt im Westlichen Landesgericht aber eine mildere Strafe beantragen. Das berichtet „JydskeVestkysten“.

Seine DNA beim Opfer gefunden

Er gab an, dass er sich seit der Silvesternacht an nichts erinnern könne. Der Arzt fand seine DNA aber bei einer Untersuchung des Opfers im Zentrum für Vergewaltigungsopfer. Der Mann hat im Dezember 2022 auch seine frühere Freundin und ihren jetzigen Partner bedroht.

Laut Anklageschrift hat Søren Mortensen im Zeitraum zwischen 20.30 und 00.35 Uhr am Silversterabend ein 16-jähriges Mädchen aus der Ukraine im Augustenburger Schlosspark vergewaltigt. Er riss sie an den Haaren, griff ihr wiederholt an den Hals, presste sie mit einem Knie hinunter und hielt ihr ein Messer an den Hals. Über den 31-Jährigen wurde am Montag, 2. Januar 2023, eine Untersuchungshaft verhängt.

Mit Handy gefilmt

Der Verurteilte soll mit dem Handy seine Vergehen im Augustenburger Schlosspark gefilmt haben. Richterin Mette Hartmann Andresen sprach von verschärfenden Umständen.

„Sie war nur 16 Jahre alt, ein Flüchtling aus der Ukraine, und du hast sie in eine abgelegene Gegend geführt, wo du ihr das Telefon wegnahmst und sie anschließend vergewaltigt hast. Du hast ihr mit einem Messer gedroht, das du ihr mehrere Minuten lang an den Hals gehalten hast. Die Demütigung, vergewaltigt zu werden, ist schon groß, aber das ist auch gefilmt worden. Die Vergewaltigung geschah unter verschärfenden Umständen“, stellte die Richterin laut „JydskeVestkysten“ fest.

130.000 Kronen Entschädigung

Staatsanwältin Anemarie Hahr war laut Pressemitteilung der Polizei zufrieden mit dem Urteil. „Es ist eine sehr derbe Sache, das zeigt auch das verhängte Strafmaß“, meinte sie nach dem Urteilsspruch.

Sie hatte für Søren Mortensen sechs Jahre Haft beantragt. Niklas Kandemir, der Verteidiger des Verurteilten, hatte auf maximal vier Jahre und sechs Monate plädiert. Dem Mädchen wurde eine Entschädigung von 130.000 Kronen zuerkannt.

Der Verurteilte wurde nach der Urteilsverkündigung wieder in die U-Haft gebracht.

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