Deutsche Minderheit

Frauenbund: Ersatz für Ulla Deutschbein und neue Erbregeln

Frauenbund: Ersatz für Ulla Deutschbein und neue Erbregeln

Frauenbund: Ersatz für Ulla Deutschbein und neue Erbregeln

Sonderburg/Sønderborg
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Im Dezember 2023 wurde im Mariaheim Advent gefeiert
Der festlich gedeckte Tisch im Saal des Mariaheims war voll besetzt. Foto: Karin Riggelsen

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Bei der Generalversammlung am 20. April wird ab 14.30 Uhr im Mariaheim Bilanz gezogen. Anwalt Thorbjørn Philippsen informiert über die neuen Regeln und Möglichkeiten für Erbe und Testament.

Alle Mitglieder und Freunde des Frauenbundes Sonderburg sind am Sonnabend, 20. April, ab 14.30 Uhr zu einer Generalversammlung im Mariaheim eingeladen. Vorsitzende Renate Weber-Ehlers lässt das vergangene Jahr Revue passieren und wird auch den Kassenbericht vorlegen. Kassiererin Silvia Steger hat im Spätsommer den Verein verlassen, und die Nachfolgerin Ulla Freiberg Lund hat erst im Januar 2024 das Amt übernommen. 

Bei den Wahlen können die Mitglieder abstimmen, ob Ulla Freiberg Lund für die kommenden zwei Jahre im Vorstand des Frauenbundes sitzen soll. Für Ulla Deutschbein, die im Sommer 2023 aus gesundheitlichen Gründen den Vorstand verließ, muss eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger gefunden werden. Dem Vorstand ist es nicht gelungen, ihren Posten zu besetzen. 

Änderungsvorschlag und neue Erbregeln

Bei der Generalversammlung werden außerdem mehrere Änderungsvorschläge der Satzungen vorgelegt. Der Vorstand schlägt unter anderem vor, dass im Paragraf 3 der Satz „Bei einer Vakanz kann der Vorstand sich bis zur nächsten Generalversammlung selbst ergänzen" angehängt wird. In dem Paragrafen geht es um die Zusammensetzung und die Zeichnungsberechtigung des Vorstands. 

Nach der Kaffeetafel informiert der Sonderburger Rechtsanwalt Thorbjørn Philippsen über die neuen Erbregeln in Dänemark. Unter der Überschrift „Erbe und Testament“ spricht der Anwalt über die Möglichkeit, einem Verein oder einer Organisation einen Teil des Erbes zu überweisen. So kommen Familienmitglieder und nicht zuletzt auch entfernter verwandte Personen günstiger weg. Kinder, Enkel, Eltern und Partner müssen dem Staat bei einem Erbe 15 Prozent abliefern, während alle anderen bis zu 36,25 Prozent zahlen. 

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