Kriminalität

Entführungsdrama Gravenstein: Fragen an den Justizminister

Entführungsdrama Gravenstein: Fragen an den Justizminister

Entführungsdrama Gravenstein: Fragen an den Justizminister

Gravenstein/Gråsten
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Die Polizei rückte 2022 mit einem Großaufgebot nach Gravenstein aus und sperrte Straßen entlang des Kongevejs ab. Foto: Mia Staal Pedersen/JydskeVestkysten

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Der Rechtsausschuss des Folketings bittet den dänischen Politiker um eine Stellungnahme. Die beiden Kinder sind laut der deutschen und dänischen Polizei bei der Mutter in Hamburg.

Deutsche wie dänische Medien haben schon viel über die seit Jahren andauernden Streitigkeiten um das Sorgerecht zweier Kinder in Gravenstein berichtet.

Die Körperverletzung eines Vaters und die Verschleppung der beiden Kinder im Alter von 10 und 13 Jahren vor dem „CaFéodora“ in Gravenstein in der Silvesternacht landet nun beim dänischen Justizminister.

Das Folketingsmitglied Mikkel Bjørn Sørensen (DF) hat über den  Rechtausschuss des Folketings Minister Peter Hummelgaard (Soz.) die Frage Nummer 508  gestellt.

„Kann der Minister erläutern, was die dänischen Behörden tun, um die Rückkehr der Kinder zu sichern, die Silvesternacht in Gravenstein in zwei Autos gezwungen wurden, und auf welche juristischen Konsequenzen die Mutter sich einstellen muss, wenn sie erneut Dänemark betritt?

Der Hintergrund

Die beiden Kinder im Alter von 10 und 13 Jahren leben seit 2021 bei ihrem Vater in Gravenstein. Vater und Mutter trennten sich 2014. Sie streiten sich seitdem um das Sorgerecht unter anderem dieser beiden Kinder.

Im November 2022 wurden sechs Männer aus Deutschland festgenommen. Die Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma in Deutschland hatten versucht, in Gravenstein die beiden Kinder bei dem Vater zu holen. Die Männer wurden anschließend von der dänischen Polizei festgenommen, nach einem 13 Stunden langen Haftprüfungstermin aber wieder auf freien Fuß gesetzt.

Das dänische Gericht in Sonderburg fällte im Februar 2023 ein Urteil: Die von der Mutter beantragte Rückführung der Kinder wurde laut der Zeitung „Bild“ abgelehnt. Sie erhielt aber die richterliche Zulassung, dass sie das Umgangsrecht mit den beiden Kindern in Dänemark erhält.

Körperverletzung und Freiheitsberaubung

Der 49-jährige Vater wurde in der Silvesternacht um 00.17 Uhr vor dem „CaFéodora“ von Fremden überfallen und angegriffen, als die Kinder und er sich das Feuerwerk anschauen wollten.

Die Kinder wurden anschließend von einer nicht näher beschriebenen Anzahl Männer in zwei in Deutschland registrierte Mietwagen gedrängt, die anschließend schnell den Tatort Gravenstein verließen. Die beiden Autos sausten um 00.33 Uhr über die Grenze nach Deutschland, so die Polizei.

Die dänische Polizei ermittelt aktuell wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Bei einem kürzlichen U-Haft-Termin wurde hinter doppelt geschlossenen Türen im Sonderburger Gericht gegen eine oder mehrere nicht anwesende Personen ermittelt.

Darum nennt „Der Nordschleswiger“ keine Namen

„Der Nordschleswiger“ hat sich entschieden, die Namen der Familie nicht zu nennen, auch wenn andere Medien dies tun. Grundsätzlich nennen wir nur ausnahmsweise bei laufenden Verfahren und in Kriminalfällen Namen. Eine solche Ausnahme sehen wir hier nicht gegeben. Im Gegenteil: Es geht im Kern um eine private Auseinandersetzung um das Sorgerecht für die Kinder. Und gerade weil Kinder impliziert sind, ist nach Ansicht des „Nordschleswigers“ besondere Zurückhaltung geboten.

Dies wird uns nicht davon abhalten, den Fall mit aller journalistischen Sorgfalt zu beschreiben. Dies gilt auch für die prinzipiellen Aspekte um das Sorgerecht.

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