Schleswig-Holstein & Hamburg

Zoll warnt: Keine illegalen Feuerwerkskörper kaufen

Zoll warnt: Keine illegalen Feuerwerkskörper kaufen

Zoll warnt: Keine illegalen Feuerwerkskörper kaufen

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Verbotene Feuerwerkskörper und Böller ohne Zulassung liegen auf einem Tisch. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Wenige Wochen vor Silvester hat der Zoll abermals vor Kauf und Nutzung illegaler Feuerwerkskörper gewarnt. «Mit illegalem Feuerwerk gefährdet man nicht nur massiv die eigene Gesundheit, man riskiert unter Umständen sein Leben und das Unbeteiligter», hieß es in einer Mitteilung des Hauptzollamtes Hamburg vom Sonntag.

Die Einfuhr illegalen Feuerwerks sei ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und könne mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. «Dabei spielt es keine Rolle, ob die Feuerwerkskörper über einen Onlineshop bestellt oder selbst im Ausland gekauft und nach Deutschland eingeführt werden.»

Allein am Nikolaustag hat der Hamburger Zoll der Mitteilung zufolge mehr als 66 Kilogramm Pyrotechnik aus dem Verkehr gezogen. «Die Feuerwerkskörper sollten im Postverkehr unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden», hieß es.

Bund und Länder hatten Anfang Dezember beschlossen, dass Böller und Feuerwerk zum Jahreswechsel 2021/22 wie im Vorjahr generell nicht verkauft werden dürfen. In Hamburg soll außerdem auch das Abbrennen von Feuerwerk an besonders publikumsträchtigen Plätzen in der Innenstadt untersagt sein. Vom Raketen-Zünden wird generell abgeraten, um die Kliniken in der Pandemie nicht mit noch mehr Verletzten zu belasten. Im Gedränge könnte es zudem zu mehr Corona-Infektionen kommen, so die Befürchtung.

Mehr lesen