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Wehrmachts-Panzer im Keller: 84-Jähriger vor Gericht

Wehrmachts-Panzer im Keller: 84-Jähriger vor Gericht

Wehrmachts-Panzer im Keller: 84-Jähriger vor Gericht

dpa
Kiel
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Ein Kampfpanzer des Typs «Panther» steht in Heikendorf zum Abtransport bereit. Foto: Carsten Rehder/dpa/Archivbild

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Die Bilder aus dem Kieler Nobelvorort gingen 2015 um die Welt: Bergungspanzer ziehen einen Wehrmachtspanzer aus dem Keller einer Villa. Gefunden werden auch ein Flakgeschütz und ein Torpedo. Der inzwischen 84 Jahre alte Besitzer steht nun vor Gericht. Eines ist strittig.

Im Zuge von Ermittlungen um wieder aufgetauchte Nazi-Kunst stießen die Behörden auf die Spur des Norddeutschen - und fanden in seiner Villa in einem Kieler Nobelvorort einen Wehrmachtspanzer und weitere frühere Kriegswaffen. Das war im Sommer 2015. Der inzwischen 84 Jahre alte Bewohner des Hauses muss sich ab Freitag am Kieler Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Norddeutschen vor, unerlaubt im Besitz eines Panzers vom Typ «Panther», eines Torpedos, eines Mörsers vom Kaliber 5 Zentimeter sowie einer Flugabwehrkanone vom Kaliber 8,8 Zentimeter gewesen zu sein. Zudem soll er Maschinen- und Sturmgewehre, halb- und vollautomatische Pistolen sowie mehr als 1000 Schuss Munition besessen haben.

Rund um die Villa an der Kieler Förde spielten sich an den ersten beiden Julitagen 2015 bizarre Szenen ab: Eine Hausdurchsuchung entwickelte sich zu einem zweitägigen Einsatz. Rund neun Stunden brauchten 20 Soldaten bei hochsommerlichen Temperaturen, den knapp 40 Tonnen schweren Panzer ohne Ketten mit Bergungspanzern unter staunenden Blicken aus dem Keller des Anwesens zu ziehen. Dabei wurden auch Schäden angerichtet. Der 84-Jährige will den «Panther» in England als Schrott gekauft haben.

«Die Ordnungsbehörden und alle Anwohner wussten seit Jahren von dem «Panther» und anderen Museumsstücken historischer Militärtechnik in dem Keller meines Mandanten», sagte Verteidiger Gerald Goecke der Deutschen Presse-Agentur. «Sie waren als Waffen nicht verwendbar und sollten es auch nicht sein.» Sein Mandant habe eine «untadelige Lebensführung» und sei «in seinem langen Leben strafrechtlich in keiner Weise» vorbelastet.

Im Kern geht es vor Gericht darum, ob alle gehorteten Waffen funktionsfähig waren. Davon geht die Staatsanwaltschaft aus. Sie klagt den Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und weitere waffenrechtliche Verstöße an. Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz werden mit mindestens einem Jahr und maximal fünf Jahren Gefängnis geahndet.

Anders als die Ankläger geht die 7. große Strafkammer nach mehreren vom Gericht beauftragten Gutachten davon aus, dass es sich «nur bei der sichergestellten Flugabwehrkanone nach wie vor um eine Kriegswaffe handeln dürfte». Bei dem Panzerkampfwagen, dem Torpedo und einem Mörser vom Kaliber 5 Zentimeter gehe es wahrscheinlich «nicht um Kriegswaffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes, weil diese nicht mehr als solche einsatzfähig seien».

Der Verteidiger fühlt sich durch den Eröffnungsbeschluss «weitgehend bestätigt» und signalisierte die Bereitschaft für etwaige Rechtsgespräche. Das Urteil könnte Anfang Juli verkündet werden.

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