Lübeck

Verwaltungsgericht bestätigt Schließung von Privatschule

Verwaltungsgericht bestätigt Schließung von Privatschule

Verwaltungsgericht bestätigt Schließung von Privatschule

dpa
Schleswig (dpa/lno) -
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Stühle stehen in einem Klassenzimmer auf den Tischen. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

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Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Schließung der Freien Dorfschule in Lübeck bestätigt. Die Eilanträge der privaten Schule gegen die Anordnung des Bildungsministeriums wurden am Donnerstag abgelehnt, wie das Verwaltungsgericht mitteilte (Az. 9 B 19/23).

Das Ministerium hatte bei mehreren unangekündigten Kontrollen im Februar und März festgestellt, dass ein Großteil der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Lehrkräfte der Freien Dorfschule nicht zum Unterricht anwesend war und damit die Schulpflicht verletzt wurde. Die Schulleitung verwies dagegen auf ein digitales Lernkonzept sowie häusliche Projekte und Distanzlernen und erhob Klage sowie Anträge auf Eilrechtsschutz.

Die Kammer geht den Angaben zufolge davon aus, dass die mit der Schulpflicht verfolgten Erziehungsziele so nicht erreicht werden können. Ständiger Onlineunterricht mit einem nicht genehmigten Konzept, nicht im Einzelnen dokumentierte häusliche Projekte und sonstige außerschulische Lernorte ohne Anwesenheit einer Lehrkraft erfüllten nicht den schulischen Standard.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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