Schleswig-Holstein & Hamburg

Schärfere Corona-Regeln für zwei Kreise und Flensburg

Schärfere Corona-Regeln für zwei Kreise und Flensburg

Schärfere Corona-Regeln für zwei Kreise und Flensburg

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Nur wenige Menschen sind auf der Straße in der Flensburger Innenstadt zu sehen. Foto: Frank Molter/dpa/Archivbild

Corona-Notbremse: Wegen hoher Infektionszahlen gelten in zwei Kreisen am Hamburger Rand und in Flensburg jetzt verschärfte Schutzmaßnahmen. Kontaktregeln sind ebenso betroffen wie Kitas und das Einkaufen.

In den Kreisen Pinneberg und Segeberg sowie in der Stadt Flensburg treten am Donnerstag wegen hoher Infektionszahlen verstärkte Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus in Kraft. Dort lag die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen über 100. Damit wird ein von der Landesregierung beschlossener Mechanismus ausgelöst. In Flensburg schwankte der Wert zuletzt um 100.

Nunmehr dürfen sich in den genannten zwei Kreisen und in Flensburg Haushalte nur noch mit einer weiteren Person treffen. Dies gilt sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Kitas sollen nur noch eine Notbetreuung anbieten. Der Schulunterricht beginnt nach den Osterferien erst wieder am 19. April.

Zudem dürfen nur noch Läden für den täglichen Bedarf wie Lebensmittel-Geschäfte, Drogerien, Wochenmärkte oder Baumärkte öffnen. Auch darf aus einem Haushalt nur eine Person einkaufen. Im übrigen Einzelhandel dürfen nur noch vorbestellte Waren abgeholt werden.

Für Dienstleistungen mit Körperkontakt müssen Kunden in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 einen negativen Corona-Test vorlegen. Dies gilt etwa für Kosmetikstudios oder Massagesalons - aber nicht für medizinisch und pflegerisch notwendige Dienstleistungen sowie Besuche von Friseuren oder Nagelstudios. Sport ist nur mit weiteren Einschränkungen möglich.

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