Prozess

Neun Jahre für Tötung des Ehemannes in Brunsbüttel

Neun Jahre für Tötung des Ehemannes in Brunsbüttel

Neun Jahre für Tötung des Ehemannes in Brunsbüttel

dpa
Itzehoe (dpa/lno) -
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Eine Justizbeamtin führt die Angeklagte (M) beim Prozessauftakt zu ihrem Platz neben ihrem Verteidiger. Foto: Frank Molter/dpa/Archivbild

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Eine Frau erschlägt in Brunsbüttel ihren pflegebedürftigen Mann mit einem Tischbein. Die Frage nach dem Grund bleibt im Prozess unbeantwortet. Das Landgericht Itzehoe ist von einem Vorsatz überzeugt.

Immer wieder schluchzt die Frau laut auf der Anklagebank im Saal 11 des Landgerichts Itzehoe. «Sie sind jetzt nicht dran», sagt der Vorsitzende Richter Johann Lohmann vor der Verkündung des Urteils zu der Angeklagten. Für das Erschlagen ihres 71 Jahre alten Ehemannes Mannes in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) hat das Landgericht die 48 Jahre alte Angeklagte am Donnerstag zu neun Jahren wegen Totschlags verurteilt. Doch letztlich bleiben Fragen zum Tod des pflegebedürftigen und gebrechlichen Opfers vor Gericht unbeantwortet, unter anderem das Motiv für die Gewalttat.

An der Schuld der Frau bestand für das Landgericht jedoch kein Zweifel. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Frau ihren Mann am 15. Februar 2023 in der gemeinsamen Wohnung nach einem Streit vorsätzlich getötet hat. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre wegen Totschlags gefordert, die Verteidigung der Angeklagten auf eine «milde Strafe» plädiert.

Das Gericht habe kein Motiv für die vorsätzliche Tötung feststellen können, sagte der Vorsitzende Richter Lohmann. Die Tat habe keinen Sinn ergeben, die Ehe sei aus Sicht der Angeklagten eigentlich gut gewesen. Zudem habe die Frau bis auf mehrfache, etwas widersprüchliche und im Ergebnis unklare Ausrufe während der Verhandlung zu den Vorwürfen geschwiegen. «Das macht es äußerst schwierig, diese Tat zu verstehen.»

Die Angeklagte ist, wie das Opfer, pakistanische Staatsangehörige. Zum Tatablauf steht für das Gericht fest, dass es am Morgen des 15. Februar 2023 während eines Telefonats mit einer Verwandten in Pakistan einen gewöhnlichen Streit unter Eheleuten gegeben hat. Danach schlug die Frau ihren pflegebedürftigen und gebrechlichen Mann mit einem Hausschuh mit fester Sohle. Das Opfer stürzte. Seine Frau hob schließlich den 29 Kilogramm schweren hölzernen Couchtisch an und traf den 71-Jährigen mit dem Tischbein an Kopf und Hals. Bei Ausführung der Tat lag das Opfer vollkommen wehrlos am Boden. Der Mann starb spätestens am Nachmittag des Tattages an Atem- und Herzversagen.

Doch zunächst war der Fall überhaupt nicht bei der Staatsanwaltschaft gelandet. Bei der Leichenschau waren die Verletzungen einem Arzt nicht aufgefallen. «Schwer nachvollziehbar», befand Richter Lohmann die Bescheinigung eines natürlichen Todes. Auch die Angehörigen gingen zunächst von einem Herzinfarkt des Mannes aus. Er hatte unter anderem Diabetes. Noch am Abend des 15. Februar fuhren Angehörige zu der Wohnung. Handlungen der 48-Jährigen und Äußerungen machten sie stutzig. Sie wandten sich schließlich an die Polizei. Und die untersuchte den Todesfall. Das Opfer war mit der Angeklagten in zweiter Ehe verheiratet.

Die Angeklagte hatte den Mann nach Überzeugung des Gerichts aus dem Wohn- ins Schlafzimmer geschleppt. Auf dem Teppich wurden später dort Blutspuren gefunden, wo sich ein Tischbein befand. Das Landgericht wertete die Aussagen der Angehörigen als glaubhaft. Demnach berichtete die 48-Jährige diesen von dem Streit und räumte später auch das Tatgeschehen ein. Vor dem Prozess habe die Angeklagte die Tat bestritten, sagte Richter Lohmann. Einige ihrer Ausrufe vor Gericht ließen zwar darauf schließen, dass ihr bewusst sei, für den Tod des Mannes verantwortlich zu sein. «Ein Geständnis lag aber nicht vor.»

Als strafmildernd wertete das Landgericht, dass sich die in Deutschland isoliert lebende Frau massiv selbst geschädigt hat. Sie war seit 1998 oder 1999 mit dem Opfer verheiratet, hatte aber keine sozialen Kontakte außerhalb der Familie und führte ein Leben als Haus- und Ehefrau. Die Sprachbarriere erschwere ihr die Haft laut Gericht zusätzlich. Der Verteidiger kündigte nach dem Urteil bereits an, dass er Revision gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung einlegen werde.

Staatsanwältin Maxi Wantzen erklärte, die Staatsanwaltschaft werde dagegen keine Revision einlegen. Das Gericht habe besondere Haftumstände festgestellt und auch berücksichtigt, dass die bereits sozial, kulturell und familiär isolierte Angeklagte darunter besonders leide. Sie rechnet damit, dass der Frau die Abschiebung droht, wenn das Urteil rechtskräftig wird. «Davon gehe ich aus.» Sie habe in ihrem Plädoyer strafschärfend gewertet, dass nicht einmal ein Tatmotiv gefunden worden sei. Die Tat sei sozusagen aus dem Nichts geschehen. «Und das ist das Wichtige: Aus ihrer Sicht war es eine gute Ehe.» Die Frau lebe seit mehr als 20 Jahren in Deutschland und habe keine Sprachkenntnisse.

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