Schleswig-Holstein & Hamburg

Landesverfassungsgericht urteilt über Landtags-Notausschuss

Landesverfassungsgericht urteilt über Landtags-Notausschuss

Landesverfassungsgericht urteilt über Landtags-Notausschuss

dpa
Schleswig (dpa/lno) -
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Blick in den Sitzungssaal im Landesverfassungsgericht. Foto: picture alliance/dpa/Archivbild

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Der Landtag gibt sich mit großer Mehrheit die Möglichkeit zur Bildung eines Notausschusses. Eine fraktionslose Abgeordnete sieht sich in ihren Rechten verletzt und zieht nach Schleswig. Ob das Landesverfassungsgericht ihre Ansicht teilt, ist offen.

Darf der schleswig-holsteinische Landtag in der Verfassung einen Notausschuss verankern, der zusammentritt und entscheidet, wenn der Landtag dazu nicht in der Lage ist? Die große Mehrheit der Angeordneten hat diese Frage im März 2021 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bejaht. Die fraktionslose Abgeordnete Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein versucht nun, die Regelung vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig zu Fall zu bringen. Ob das gelingt, wird das Gericht am 25. März verkünden, wie Gerichtspräsident Christoph Brüning am Mittwoch zum Ende der Verhandlung sagte.

Der Notausschuss mit mindestens elf Abgeordneten soll die Funktions- und Handlungsfähigkeit des Landtags in einer außerordentlich schweren Katastrophe oder einer epidemischen Lage von überregionaler Tragweite sicherstellen. Fürstin von Sayn-Wittgenstein hält die Regelung für verfassungswidrig, weil ihre Rechte als fraktionslose Abgeordnete eingeschränkt würden. Sie könne weder Mitglied des Ausschusses werden noch über dessen Zusammensetzung mitbestimmen, da die Mitglieder von den Fraktionen bestimmt werden sollen. Das sei ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip.

Zu Beginn der Verhandlung sagte der Gerichtspräsident Brüning, für einen Erfolg der Klage müsse man verfassungswidriges Verfassungsrecht feststellen. «Die Begründung ist mutmaßlich nicht so ganz einfach.»

Die Parteien erörterten unter anderem die Frage, ob die Abgeordnete überhaupt ein aktuelles Schutzbedürfnis habe, weil der Ausschuss bisher nicht existiere und in absehbarer Zeit auch nicht gebildet werde. Die aktuelle Pandemie sei jedenfalls kein Ansatz für den Notausschuss, sagte der juristische Vertreter des Landtags, Christian Waldhoff. Er wies auch darauf hin, dass die Kompetenzen des Notausschusses stark eingeschränkt seien. Diese seien auf die Abstellung der Notlage begrenzt. «Sonst müsste es die Exekutive machen», benannte Waldhoff die Alternative. Grundsätzlich habe der Landtag das Recht, Entscheidungen auf Ausschüsse zu übertragen.

Der Vertreter der fraktionslosen Abgeordneten, Björn Clemens, nannte die ganze Regelung widersprüchlich. So sei vorgesehen, dass alle Abgeordneten an Sitzungen des Notausschusses teilnehmen dürfen. Dann könne auch das Parlament tagen, sagte er. Gerichtspräsident Brüning entgegnete, in einer wirklichen Notlage bedeute die Erlaubnis zur Teilnahme wohl nicht, dass auch alle Abgeordneten anwesend sein könnten.

Fürstin von Sayn-Wittgenstein sagte nach der Verhandlung, sie könne die Aussichten ihres Antrags nicht einschätzen. Für sie sei das ein spannender Fall. «Ich habe die Verhandlung sehr genossen», sagte sie. Die Erörterungen seien juristisch jedenfalls sehr interessant gewesen.

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