Schleswig-Holstein & Hamburg

Hamburg lockert Auflagen - Alkoholverbot im Schanzenviertel

Hamburg lockert Auflagen - Alkoholverbot im Schanzenviertel

Hamburg lockert Auflagen - Alkoholverbot im Schanzenviertel

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Peter Tschentscher (SPD), Erster Bürgermeister von Hamburg, beantwortet Fragen der Medienvertreter. Foto: Marcus Brandt/dpa/Archivbild

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Die Coronazahlen sinken weiter und Hamburg reagiert. So dürfen Restaurants nun auch den Innenbereich öffnen. Aber es gibt auch Verschärfungen.

Hamburg lockert weitere Corona-Auflagen. Angesichts sinkender Infektionszahlen darf in der Hansestadt vom Wochenende an die Innengastronomie öffnen. Im beliebten Schanzenviertel und Teilen von St. Pauli wird aber zugleich ein Alkoholverbot eingeführt. Das hat Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag angekündigt. Besucher bräuchten dann in Restaurants einen negativen Test, ab 23.00 Uhr gelte eine Sperrstunde. Der Außenbereich kann länger öffnen. Außengastronomie war in Hamburg bereits zuvor möglich.

Nach den massenhaften Verstößen gegen die Corona-Regeln am vergangenen Wochenende soll im Schanzenviertel und Teilen von St. Pauli aber ein Alkoholverbot gelten. Ab Freitag werde der Außer-Haus-Verkauf von Alkohol an Wochenenden ab 20.00 Uhr verboten. In der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr dürften die Menschen in diesen Gebieten keinen Alkohol dabei haben.

Am vergangenen Wochenende war das Schulterblatt im Schanzenviertel zweimal geräumt worden, weil sich dort Tausende Menschen versammelt hatten, alkoholisiert und aggressiv waren und Polizisten mit Flaschen beworfen hätten. Es wurden laut Senat 700 Bußgeldverfahren eingeleitet, 25 Betriebe wurden geschlossen.

Bereits am Dienstag hatte sich Hamburg wieder für Touristen geöffnet. Nach siebenmonatiger Zwangspause wegen Corona dürfen sie nun wieder in Hamburg übernachten. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen privat reisende Gäste wieder empfangen. Voraussetzung sind die Einhaltung strenger Hygiene-Auflagen und die Vorlage eines negativen Corona-Tests. Die Betriebe dürfen nur 60 Prozent ihrer Kapazität nutzen. Verboten ist weiterhin, privaten Wohnraum an Touristen zu vermieten.

Mehr lesen