Verfassungsgericht

Eilantrag von FDP und SSW

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Schleswig (dpa/lno) -
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

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Neue Runde im Rechtsstreit um eine neue Mindestgröße für Fraktionen in Kommunalparlamenten: FDP und SSW widersprechen der Ablehnung eines Eilantrags durch das Landesverfassungsgericht. Dessen Argumentation überzeugt die Oppositionsfraktionen...

Zwei Wochen nach Ablehnung eines Eilantrags von FDP und SSW gegen die Anhebung der Mindestgröße von Fraktionen in Kommunalvertretungen hat das Landesverfassungsgericht eine Begründung geliefert. Allerdings ging es dabei nicht um inhaltliche Fragen. Beide Fraktionen legten nach eigenen Angaben Widerspruch ein.

Im Eilverfahren würden nur die Folgen abgewogen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber Erfolg hätte, und andererseits die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Antrag in der Hauptsache aber erfolglos bliebe, argumentierten die Verfassungsrichter. Den Ausführungen der Antragsteller seien keine besonders schweren Nachteile bei einem Inkrafttreten des Gesetzes zu entnehmen. «Insbesondere haben auch fraktionslose Mitglieder von Gemeindevertretungen substanzielle politische Einflussmöglichkeiten.»

Die Gründe, die für oder gegen die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Gesetzes sprechen, würden erst im Hauptsacheverfahren geprüft, hieß es weiter. Das Verfassungsgericht hatte den Eilantrag drei Tage vor der am 14. Mai abgehaltenen Kommunalwahl abgelehnt.

«Die Begründung des Landesverfassungsgerichts nehmen wir zwar zur Kenntnis, halten sie aber nicht für durchschlagend, weil sie im Kern Gemeindevertreter, die betroffen sind, zur Vermeidung von schwerwiegenden Folgen auf den Verwaltungsrechtsweg verweist» kommentierte der FDP-Innen- und Rechtspolitiker Bernd Buchholz. «Wir haben deshalb Widerspruch gegen diesen Beschluss eingelegt und erwarten dazu in den nächsten 14 Tagen eine mündliche Verhandlung.»

Auch SSW-Fraktionschef Lars Harms reagierte kritisch: «Wir betrachten es durchaus als schweren Nachteil für alle Beteiligten, dass betroffene Mandatsträger jetzt nicht an Entscheidungen in Ausschüssen teilhaben können und dann vor die Verwaltungsgerichte ziehen müssen, um sich für den Fall abzusichern, dass das Landesverfassungsgesetz die neue Mindestfraktionsstärke später kippt.» Deshalb habe die Fraktion Einspruch gegen die Entscheidung zum Eilantrag eingelegt.

«Wir halten die Neuregelung der Mindestfraktionsstärke weiterhin, insbesondere aus minderheitenpolitischer Sicht, für klar verfassungswidrig», erläuterte Harms. «Dass das Landesverfassungsgericht eine Folgenabschätzung vorgenommen hat, zeigt, dass unsere Normenkontrollklage sowohl zulässig als auch begründet ist.»

In dem Eilantrag beider Fraktionen ging es nur um die Mindestgröße von Fraktionen in Gemeindevertretungen und Kreistagen mit 31 oder mehr Mitgliedern, die Schwarz-Grün von zwei auf drei Mitglieder erhöht hatte. Die kleineren Parteien fürchten Demokratieabbau. FDP und SSW klagen auch gegen Einschnitte bei Bürgerbegehren. Nunmehr werden solche Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen ausgeschlossen, für die in der Kommunalvertretung eine Zweidrittelmehrheit nötig war. Der Landtag hatte das Gesetz Ende März gegen heftige Oppositionskritik mit schwarz-grüner Mehrheit beschlossen.

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