OVG Schleswig

Drei Untätigkeitsklagen von Windkraftunternehmen beim OVG

Drei Untätigkeitsklagen von Windkraftunternehmen beim OVG

Drei Untätigkeitsklagen von Windkraftunternehmen beim OVG

dpa
Schleswig (dpa/lno) -
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Windräder drehen sich in einem Windpark. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

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Wenn Behörden aus Sicht von Antragsstellern trödeln, können sie verklagt werden, etwa von Windkraftunternehmen. Das ist auch in Schleswig-Holstein der Fall. Anderswo gibt es viel mehr Fälle.

Am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht in Schleswig sind derzeit drei Untätigkeitsklagen aus dem Jahr 2022 im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie gegen das Landesamt für Umwelt anhängig. Themen sind die Vollständigkeit der Antragsunterlagen beziehungsweise in einem Fall die Versagung des Einvernehmens der Gemeinde, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. «Untätigkeitsklagen haben sich im Übrigen in der Vergangenheit regelmäßig durch dann nachträglich erteilte Genehmigungen erledigt», sagt der Gerichtssprecher.

Nach einer Umfrage der dpa werden bundesweit zurzeit mindestens 30 solcher Verfahren an den zuständigen Gerichten geführt. In Mecklenburg-Vorpommern allein sind nach Angaben des OVG Greifswald zuletzt knapp 20 Untätigkeitsklagen von Windkraftunternehmen anhängig. In Hamburg gibt und gab es laut dort zuständigem Gericht derartige Klagen bislang nicht.

Untätigkeitsklagen können dann erhoben werden, wenn über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden ist.

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