Schleswig-Holstein & Hamburg

Corona-Regeln gelockert: 3G in Schleswig-Holstein Standard

Corona-Regeln gelockert: 3G in Schleswig-Holstein Standard

Corona-Regeln gelockert: 3G in Schleswig-Holstein Standard

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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"Zutritt nach 3G-Regelung" steht auf einem Schild. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

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Seit Donnerstag gelten in Schleswig-Holstein weniger Corona-Beschränkungen. Die Besuche von Gaststätten und Veranstaltungen sind erleichtert. Ein weiterer Lockerungsschritt soll folgen.

Seit Donnerstag stehen in Schleswig-Holstein Hotels, Restaurants, Kultur- und Freizeitveranstaltungen wieder allen offen. Dort gilt nun die 3G-Regel. Besucher müssen entweder eine Schutzimpfung gegen Covid-19 nachweisen, von einer Erkrankung genesen sein oder einen negativen Corona-Test vorlegen, wie aus der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung hervorgeht. 3G hat weitgehend die bisherigen, schärferen 2G- und 2G-plus-Regelungen ersetzt.

Bislang hatten im Norden bei 2G plus beispielsweise in Gaststätten nur Geimpfte und Genesene Zutritt, wobei sie auch noch einen frischen Negativ-Test brauchten. Trotz der Lockerungen bleibt die Maskenpflicht in Innenbereichen aber überwiegend bestehen. Abseits fester Plätze gilt sie etwa in Gaststätten weiter. Sie entfällt dort aber bei geschlossenen Privatveranstaltungen wie Familienfeiern in gesonderten Räumen, wenn sich dort keine anderen Gäste aufhalten.

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte Mitte Februar Öffnungsmaßnahmen in zwei Schritten angekündigt und von einem weiteren Schritt in Richtung Normalität gesprochen. Er begründete das Vorgehen mit der vergleichsweise hohen Impfquote und der Tatsache, dass Kliniken im Norden derzeit keine Überlastung droht.

Beim Sport drinnen greift künftig auch 3G. Das gilt auch für Saunen, Dampfbäder und Whirlpools. Diskotheken dürfen öffnen, aber nur mit 2G plus. Wer dort tanzen will, muss aber keine Maske tragen.

Bei Veranstaltungen drinnen sind nun bis zu 6000 Gäste zugelassen, zum Beispiel beim Handball. Draußen - wie beispielsweise im Fußballstadion - sind bis zu 25.000 Gäste erlaubt. Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von dieser Obergrenze zulassen.

Die geänderte Verordnung gilt bis zum 19. März. Am Tag danach sollen laut Regierungsmitteilung vom 15. Februar in den genannten Bereichen auch die 3G-Regelungen fallen.

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