Schleswig-Holstein & Hamburg

Buchholz: Jetzt mehr Spielraum bei Corona-Hilfen

Buchholz: Jetzt mehr Spielraum bei Corona-Hilfen

Buchholz: Jetzt mehr Spielraum bei Corona-Hilfen

dpa
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Bernd Buchholz (FDP), Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein. Foto: Axel Heimken/dpa/Archivbild

Betriebe können jetzt flexibler an Corona-Hilfen kommen - darauf verweist der Kieler Wirtschaftsminister Buchholz. Für Dezemberhilfen liegen Anträge in dreistelliger Millionenhöhe vor.

Kleinere Unternehmen können nach Einschätzung des schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministers Bernd Buchholz jetzt einen deutlich größeren Spielraum bei Corona-Hilfen nutzen. «Der vor wenigen Tagen von der EU ausgeweitete Beihilferahmen schafft dem Bund zusätzliche Flexibilität bei den Überbrückungshilfen, für die dann auch nicht mehr zwingend ein Verlust nachgewiesen werden muss», sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag.

Der Beihilferahmen regelt europaweit staatliche Subventionen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Fixkostenhilfen seien nun in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro pro Unternehmen möglich und sogenannte Kleinbeihilfen bis 1,8 Millionen Euro, sagte Buchholz. Dies sei mehr als doppelt so viel wie vorher.

Nach Angaben der Bundesregierung haben Unternehmen und Soloselbstständige künftig rückwirkend bei der Schlussabrechnung der zweiten Phase der Überbrückungshilfe ein Wahlrecht. Sie können selbst bestimmen, ob sie ihren Antrag auf Fixkostenhilfe oder Kleinbeihilfe stützen. «Und wer sich auf die Kleinbeihilferegelung stützt, kann Zuschüsse auch ohne Verlustrechnung erhalten», erläuterte Buchholz. «Das betrifft von unseren gut 120 000 Unternehmen im Land vor allem die kleinen Firmen», sagte Buchholz. Er rief den Bund auf, das Wahlrecht unkompliziert umzusetzen.

Für die zweite Phase der Überbrückungshilfen, die für September bis Dezember 2020 gewährt werden, können bis zum 31. März Anträge gestellt werden. Profitieren können laut Bund Unternehmen aller Größen sowie Soloselbstständige und Freiberufler. Dabei werden Zuschüsse von bis zu 50 000 Euro monatlich gewährt. In Schleswig-Holstein liegen Buchholz zufolge derzeit knapp 3300 Anträge auf Überbrückungshilfe mit einem Gesamtvolumen von fast 55 Millionen Euro vor. Davon seien über 2800 Anträge mit einem Auszahlungsvolumen von knapp 42,5 Millionen Euro bereits abgearbeitet.

Parallel dazu ist in Schleswig-Holstein nach den Novemberhilfen vor wenigen Tagen auch die Abarbeitung der Dezemberhilfen angelaufen. «Wir sind froh, dass der Bund uns nach einigen Startschwierigkeiten endlich in die Lage versetzt hat, die insgesamt 8300 Anträge vollständig abzuarbeiten, nachdem zuvor nur Abschlagzahlungen möglich waren», sagt Buchholz. Allein bei den Dezemberhilfen, die den vom Lockdown betroffenen Unternehmen 75 Prozent ihrer verlorenen Umsätze erstatten, liegen für Schleswig-Holstein Anträge in Höhe von knapp 141 Millionen Euro vor. Die Summe der Novemberhilfen in Schleswig-Holstein betrage 174 Millionen Euro.

Laut Buchholz wurde 2020 in Schleswig-Holstein mit öffentlichen Mitteln nicht nur subventioniert, sondern auch kräftig investiert. So seien knapp 92 Millionen Euro und damit doppelt so viel wie 2019 an EU- und Landesmitteln aus der sogenannten Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ausgegeben worden. Mehr als 80 Prozent seien in Tourismusprojekte und Häfen geflossen. Knapp 14 Prozent seien als Investitionsförderung an Betriebe gegangen. Finanziert wurden unter anderem eine Landstromanlage am Kieler Ostseekai, die Erlebnispromenade St. Peter-Ording und der Neubau des Skandinavienkais im Hafen von Lübeck. Für dieses Jahr stehen laut Buchholz rund 70 Millionen Euro zur Verfügung.

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