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Anträge: Verteidiger von ehemaliger KZ-Sekretärin scheitern

Anträge: Verteidiger von ehemaliger KZ-Sekretärin scheitern

Anträge: Verteidiger von ehemaliger KZ-Sekretärin scheitern

dpa
Itzehoe (dpa/lno) -
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Die 96 Jahre alte Angeklagte Irmgard F. wird im Landgericht Itzehoe mit einem Rollstuhl in den Saal geschoben. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa pool/dpa

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Fast 77 Jahre nach den Massenmorden im KZ Stutthof bei Danzig ist es schwierig, einer ehemaligen Schreibkraft in der Lagerkommandantur eine Mitschuld nachzuweisen. Im Prozess gegen Irmgard F. will das Landgericht Itzehoe auf kein mögliches Beweismittel verzichten.

Im Prozess gegen eine ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof hat das Landgericht Itzehoe zwei Anträge der Verteidigung abgelehnt. Die Kammer beschloss am Dienstag, eine Kritik an der Darstellung des historischen Sachverständigen Stefan Hördler nicht ins Verhandlungsprotokoll aufzunehmen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der Vorsitzende Richter Dominik Groß gab zudem bekannt, dass Äußerungen der Angeklagten aus dem Jahr 2017 verwendet werden sollen. Bei der damaligen Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Itzehoe sei Irmgard F. wie vorgeschrieben darüber belehrt worden, dass sie als Beschuldigte das Recht zu schweigen habe. Der Verwendung früherer Aussagen der Angeklagten als Zeugin in den Jahren 1954, 1964, 1966 und 1982 hatte die Verteidigung bereits widersprochen.

Die 96 Jahre alte Angeklagte soll von Juni 1943 bis April 1945 in der Kommandantur des deutschen Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig als Zivilangestellte gearbeitet haben. Ihr wird zur Last gelegt, durch ihre Schreibarbeit den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von mehr als 11.000 Gefangenen Hilfe geleistet zu haben.

Verteidiger Niklas Weber hatte am 14. Dezember bemängelt, dass der historische Sachverständige einen für das Verfahren sehr wichtigen Kommandanturbefehl nicht vollständig vorgetragen habe. Die weggelassene Passage deute darauf hin, dass die Angeklagte nicht mit Schreibarbeiten für «Sonderaufgaben» befasst gewesen sei. Dieser Begriff sei wie «Endlösung» ein Codewort der SS für Gräueltaten gewesen. Trotz des Gerichtsbeschlusses, die Kritik der Verteidigung nicht ins Protokoll aufzunehmen, sei der Befehl aber Teil der Prozessakten, erklärte die Sprecherin.

Beim nächsten Verhandlungstermin am 25. Januar will das Gericht die in den USA lebende Zeugin Asia Shindelman weiter anhören. Die 93 Jahre Nebenklägerin hatte im Dezember bereits beschrieben, wie sie 1944 mit ihren Eltern aus Litauen in das KZ gebracht worden war.

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