Geflügelpest

Vogelgrippe in zwei Geflügelbetrieben in Markerup: 18.100 Tiere werden gekeult

Vogelgrippe in zwei Geflügelbetrieben in Markerup: 18.100 Tiere werden gekeult

Vogelgrippe in zwei Geflügelbetrieben in Markerup

Sebastian Iwersen/shz.de
Markerup
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Foto: Sebastian Iwersen

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Wieder ist die Geflügelpest im Land ausgebrochen. Im Markerup wurde das Virus am Freitag auf einem großen Betrieb mit Gänsen und Masthähnchen festgestellt. Die Tiere müssen getötet werden.

Der Geflügelpest-Erreger H5N1 ist auf zwei Betrieben im Kreis Schleswig-Flensburg nachgewiesen worden. Die traurige Folge: Der gesamte Bestand mit 18.100 Tieren muss gekeult werden. Zudem wird eine Sperrzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern rund um den Betrieb eingerichtet.

Nachdem das Landeslabor Schleswig-Holstein am Freitag bei entnommenen Proben das aviäre Influenzavirus des Subtyps H5 nachgewiesen hatte, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bereits am Freitagabend eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung des Bestandes und die fachgerechte Entsorgung der Tiere erfolgen nach Angaben des Kreises umgehend. Hiervon ist auch ein weiterer Betrieb mit rund 5.600 Gänsen betroffen.

Anlässlich des aktuellen Falles ruft das Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) zur Einhaltung der landesweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen auf. Der Appell gilt allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern, wachsam zu bleiben und zum Schutz der eigenen Tiere alle betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen - wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen. Es gelte den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden und die in der Geflügelpest-Verordnung für alle Geflügelhalterinnen und –halter vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen.

Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Nur so kann ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abgeklärt und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden.

Sperrzone eingerichtet

Um den Ausbruchsbetrieb wird zudem eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von insgesamt mindestens zehn Kilometern um den Betrieb besteht. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden vom Kreis Schleswig-Flensburg zur Verfügung gestellt und sind einer Allgemeinverfügung des Kreises zu entnehmen, die am Montag, den 18. Juli 2022 in Kraft tritt.

Seit Juni Vorkommen der Vogelgrippe in fünf Kreisen in Schleswig-Holstein

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann.
Nach einem Rückgang des Geschehens im Frühjahr erhöht sich aktuell in Schleswig-Holstein wieder die Anzahl der Nachweise bei Wildvögeln. Seit Juni wurde Geflügelpest des Subtyps H5N1 in 80 Proben aus fünf Kreisen vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.

Das Artenspektrum umfasst dabei vor allem Brandseeschwalben und Basstölpel, aber auch Wildgänse sowie Einzelnachweise bei Küstenseeschwalben und Eiderenten. Nachweise erfolgen auch in anderen Bundesländern entlang Elbe, Nord- und Ostsee. Neben den vorgenannten Arten sind hier beispielsweise auch Möwen betroffen. Auch in anderen europäischen Staaten an der Nordseeküste wie beispielsweise in den Niederlanden, Nordfrankreich oder Schottland erfolgen zahlreichen Nachweise.

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